Corona-Sonderregelung: Mehr bezahlte Kinderkrankentage für Eltern
Im Jahr 2021 können gesetzlich krankenversicherte Eltern je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 statt 20 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 statt 40 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern kann ein Elternteil bis zu 65 Arbeitstage, ein/e Alleinerziehende/r für bis zu 130 Arbeitstage in Anspruch nehmen. 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts wird i.d.R. erstattet. Das Kinderkrankengeld kann bei der Krankenkasse beantragt werden.
(Bundesministerium für Gesundheit)
Ohne Pandemie
Ansprüche ohne Pandemie: Berufstätige Mütter und Väter haben in der gesetzlichen Krankenversicherung pro Jahr und Elternteil für die Pflege eines mitversicherten kranken Kindes unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen auch unter 14 Jahren) Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit – unbezahlt vom Arbeitgeber. Bei mehreren Kindern stehen maximal 25 Tage zur Verfügung. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld (gehaltsabhängig - etwa 70% vom Bruttogehalt, jedoch maximal 90% vom Nettogehalt). Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind jährlich auf 20 Tage – maximal 50 Tage. Die Betreuung sollte aus ärztlicher Sicht erforderlich sein und für die Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Wenn die Freistellung aber aus beruflichen Gründen schwierig ist und auch Oma und Opa nicht einspringen können, kann in manchen Städten ein häuslicher Betreuungsdienst behilflich sein (z.B. in München „Zu Hause gesund werden“), der geschulte Helfer/innen zur Verfügung stellt, um das kranke Kind in seiner gewohnten Umgebung zu betreuen.
Aktuelle Informationen zu CORONA-Hilfsangeboten
Weitere Informationen
- Familienleistungen, Anträge und Rechner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Familienportal.de
Wichtiger Hinweis
Unser Online-Lexikon "Krankheiten A-Z" kann keinesfalls eine ärztliche Beratung ersetzen. Suchen Sie daher bei stärkeren Beschwerden oder auffälligen körperlichen Veränderungen unbedingt Ihren Kinder- und Jugendarzt auf. Und halten Sie in jedem Fall bei der Gabe von Medikamenten Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendarzt.