Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben pro Jahr und Elternteil für die Pflege eines mitversicherten kranken Kindes unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen auch unter 14 Jahren) Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit – unbezahlt vom Arbeitgeber. Bei mehreren Kindern stehen maximal 25 Tage zur Verfügung. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld (gehaltsabhängig - etwa 70% vom Bruttogehalt, jedoch maximal 90% vom Nettogehalt). Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind jährlich auf 20 Tage – maximal 50 Tage. Die Betreuung sollte aus ärztlicher Sicht erforderlich sein und für die Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Wenn die Freistellung aber aus beruflichen Gründen schwierig ist und auch Oma und Opa nicht einspringen können, kann in manchen Städten ein häuslicher Betreuungsdienst behilflich sein (z.B. in München „Zu Hause gesund werden“), der geschulte Helfer/innen zur Verfügung stellt, um das kranke Kind in seiner gewohnten Umgebung zu betreuen.
Corona-Sonderregelung: Mehr bezahlte Kinderkrankentage für Eltern
Der Bundestag beschloss am 14. Januar 2021 wegen der Corona-Krise, die Zahl der Krankentage pro Elternteil vzu erhöhen: für Elternpaare von 10 auf 20 Tage, für Alleinerziehende auf 40 statt bisher 20 Tage. Nach dem Bundestag stimmte am 18. Januar 2021 auch der Bundesrat in einer Sondersitzung entsprechenden Plänen abschließend zu. Die Regelung soll dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.
(Ärzteblatt 26.08.2020, dpa, Bundesregierung.de, bmas.de)
s.a. News vom 15.01.2021: Das bedeutet die Aufstockung der Kinderkrankentage in der Praxis
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- Familienleistungen, Anträge und Rechner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Familienportal.de
Wichtiger Hinweis
Unser Online-Lexikon "Krankheiten A-Z" kann keinesfalls eine ärztliche Beratung ersetzen. Suchen Sie daher bei stärkeren Beschwerden oder auffälligen körperlichen Veränderungen unbedingt Ihren Kinder- und Jugendarzt auf. Und halten Sie in jedem Fall bei der Gabe von Medikamenten Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendarzt.