Kinder- & Jugendärzte im Netz

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U8 - Vorsorge von Kopf bis Fuß

Auch bei dieser Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel im Alter von vier Jahren stattfindet (idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat), wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes. Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Bei allen Kindern wird der Blutdruck gemessen und ein apparativer Hörtest durchgeführt. Der Kinder- und Jugendarzt weist auf die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen hin und informiert Eltern über wichtige Impfungen.

Die Untersuchung sollte nicht vor dem 43. Lebensmonat (früher als 5 Monate vor dem vierten Geburtstag) und nicht nach dem 50. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem vierten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.