Ihre Haus- & Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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Verbrennungen und besonders Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindesalter. Ähnlich wie bei Vergiftungen sind Kinder im ersten Entdeckungsalter zwischen 2 und 4 Jahren vorrangig gefährdet. Das Ausmaß der Verletzung ist abhängig von der Art des heißen Stoffes, seiner Temperatur und Einwirkungsdauer. Siedendes Wasser hat z. B. eine Temperatur von ca. 100°C, Öl in einer Friteuse ca. 200°C und eine offene Flamme ca. 1200°C. Schon 52°C heißes Wasser schädigt die Haut.
Eltern und Erzieher haben hier eine hohe Verantwortung, nicht nur Gefahrenquellen vor dem Kind aus dem Weg zu räumen, sondern ihr Kind auch in der Einschätzung von Gefahrensituationen altersgerecht zu unterweisen.
Eltern sollten in Abhängigkeit von der Verletzungsschwere entscheiden, ob Vorstellung beim Arzt selbst organisiert werden kann - wenn nicht, sollten sie unverzüglich den Notarzt bzw. die Feuerwehr anrufen.
Ruhe bewahren – keine Panik
1. Löschen
2. Kühlen
3. Notruf (Rettungsleitstelle, Notarzt)
Nach einer Verbrühung im Gegensatz zu einer Verbrennung die Kleidung immer sofort entfernen.
Man unterscheidet drei Verbrennungsgrade, deren Symptome sich langsam entwickeln, so dass das tatsächliche Ausmaß anfangs nicht immer eindeutig zu erkennen ist.
Bei Verbrennungen 1. Grades ist die Haut gerötet, heiß und geschwollen. Der Betroffene verspürt einen brennenden, ziehenden Schmerz.
Kommt es zur Hautrötung mit starker Schwellung, Blasenbildung und oberflächlicher Zerstörung der Haut mit starken Schmerzen, liegt eine Verbrennung 2. Grades vor. Bei Verbrennungen durch heiße Gegenstände oder zum Beispiel Fett bilden sich fast immer Blasen, die Wunde fängt bald an zu nässen.
Eine Verbrennung 3. Grades ist gekennzeichnet durch die vollkommene Zerstörung der Oberhaut und tieferer Gewebsschichten bis hin zur Verkohlung. Die Schmerzempfindlichkeit ist durch die Schädigung der Nervenenden stark vermindert. Die Haut wird weiß, es kann sich ein tiefer Schorf bilden.
Lebensgefahr besteht bei Erwachsenen, wenn 15% der Körperoberfläche verbrannt sind, bei Kleinkindern bereits ab 8%. Die Einschätzung der Verbrennungsfläche erfolgt nach der Neunerregel. Danach werden bei Erwachsenen Verbrennungen des Kopfes und des Halses mit 9%, der Arme mit je 9%, der Vorder- und Rückseite des Rumpfes mit je 2-mal 9%, des Genitales mit 1% und der Beine mit je 2 mal 9% angesetzt.
Bei Kindern gelten wegen der deutlich unterschiedlichen Körperproportionen folgende Werte: Kopf und Hals 16%, Arme je 9%, Vorder- und Rückseite des Rumpfes je 16%, Beine je 17%.
Als Faustregel für die Beurteilung der verbrannten Körperoberfläche gilt auch die sog. Handflächenregel: Die Handfläche des Betroffenen entspricht 1% seiner Körperoberfläche.
Lange, B. et al.: Thermische Verletzungen im Kindesalter. First Online: 17 April 2018.
DOI https://doi.org/10.1007/s00112-018-0499-x
Dr. Ulrich Fegeler