Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, d.h. beim Husten, Niesen oder Sprechen. Die Erkrankung beeinträchtigt den Allgemeinzustand des Patienten erheblich und verläuft gewöhnlich in zwei Phasen, dem grippeähnlichen Vorstadium sowie dem Hauptstadium mit dem typischen Hautausschlag. Nur die Symptome können behandelt werden, nicht aber die Krankheit.
In den westlichen Industrieländern führen Masern bei 10-20% der Betroffenen zu Komplikationen, wobei die Häufigkeit mit zunehmendem Alter ansteigt, 0,1% erkranken in der Folge lebensgefährlich.
Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündungen, im schlimmsten Fall kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Jahre nach einer durchgemachten Masernerkrankung kann es zu einer Entzündung des Gehirns kommen (sklerosierende Panenzephalitis-SSPE), die immer tödlich verläuft.
Die Masernimpfung führte zwischen 2000 und 2018 weltweit zu einem Rückgang der Masernsterblichkeit um 73% und verhinderte geschätzte 23,2 Millionen Todesfälle.
Die Durchimpfungsraten gegen Masern sind seit Beginn der COVID-19-Pandemie jedoch weltweit stetig zurückgegangen. Im Jahr 2021 versäumten 25 Millionen Kinder ihre erste Dosis und weitere 14,7 Millionen Kinder ihre zweite Dosis. Im selben Jahr gab es weltweit schätzungsweise 9 Millionen Masern-Erkrankte und 128.000 Todesfälle durch Masern. Zweiundzwanzig Länder erlebten große Ausbrüche.
Während die Zahl der Erkrankungen in Deutschland zu Beginn der 1990-er Jahre bei etwa 50.000 lag, erreichten sie in den letzten 10 Jahren zwischen 500 und 2500 Fälle - bis auf die Zeit der Coronapandemie: 2020 wurden nur 76 Masern-Fälle, 2021 nur 10 Fälle und 2022 nur 15 Fälle erfasst - vermutlich auch eine Folge der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen im Zuge der Coronapandemie.
Das Robert Koch-Institut beobachtet seit einigen Jahren einen Anstieg des relativen Anteils von älterer Altersgruppen ( Jugendliche älter als 15 Jahre) bei den an Masern-Erkrankten.
Seit Januar 2001 sind Masern eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung, d.h., der behandelnde Arzt muss jeden Verdacht, diagnostizierten Fall, den Tod sowie den direkten und indirekten Virusnachweis dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich melden.