Kinder- & Jugendärzte im Netz

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U4 – vierte Vorsorge

Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung überprüft der Kinder- und Jugendarzt das Hör- und Sehvermögen. Er kontrolliert auch, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf des Kindes ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann.

Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt testet beispielsweise, ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Er überprüft auch, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte in der Lage sein, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ führen können. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Gezielte Greifversuche zeigen sich meist erst etwas später.

Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Kinderimpfungen. Mit der Einführung des neuen Gelben Heftes soll auch mithilfe einer Farbtafel die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann.