Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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U7 - siebte Vorsorge

Im Alter von zwei Jahren findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung, statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen – u.a. auch das Sehvermögen - steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort-Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen zu verstehen? Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können. Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach und berät Eltern diesbezüglich.

Bei der U7 untersuchen Kinderärzte unter anderem auch die sprachliche Entwicklung der Kinder. Eltern können ihre Kinder darin ganz einfach unterstützen – nämlich mit Vorlesen und Erzählen. Bei teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten erhalten Familien zur U7 ein Lesestart-Set für Kinder ab zwei Jahren. Dieses besteht aus einer Stofftasche mit einem Bilderbuch und einem mehrsprachigen Info-Faltblatt für Eltern. Mit dem Bilderbuch können Eltern direkt mit dem Vorlesen und Erzählen starten. 
Auf www.lesestart.de erfahren Familien mehr über das frühe Vorlesen und Erzählen.