Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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U7a - Vorsorge im Kindergartenalter

Um die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, bieten Kinder- und Jugendärzte die U7a mit drei Jahren an (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat). Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Auch das dreidimensionale Sehen wird im Rahmen dieser Untersuchung geprüft.

Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden. Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Impfungen und weist auf zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen hin.