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Vor der Einschulung Impfschutz überprüfen lassen

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Dennoch sind hohe Durchimpfungsraten erforderlich, um Krankheiten eliminieren zu können. Die Ersatzkrankenkassen in Sachsen-Anhalt haben deshalb die ständige Verbesserung dieser Rate zum Gesundheitsziel erklärt und ermahnen Eltern dazu, den Impfschutz ihrer Kinder vor der Einschulung zu überprüfen…

Eltern sollten den Impfschutz ihrer Kinder vor der Einschulung überprüfen lassen. Diese Empfehlung gaben u.a. die Ersatzkassenverbände in Sachsen-Anhalt. Gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Hämophilus influenzae (Hib), Keuchhusten, Masern, Mumps und Röteln sollte auf jeden Fall geimpft werden, rieten der Verband der Angestellten Krankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband. Seit einiger Zeit gehöre auch die Hepatitis-B-Impfung für Kinder und Jugendliche zu den empfohlenen Immunisierungen.

Bestimmte Impfungen zum Beispiel gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sollten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, damit der Schutz ein Leben lang bestehen bleibt. Die Verbände wiesen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr von der Praxisgebühr ausgenommen sind.

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Sachsen-Anhalt hat jedoch die Notwendigkeit einer hohen Durchimpfungsrate erkannt und hat die ständige Verbesserung dieser Rate zum Gesundheitsziel erklärt, teilten die Verbände weiter mit. Um dieses Ziel möglichst schnell zu erreichen, hätten die Ersatzkassen mit verschiedenen Landkreisen zusätzliche Impfvereinbarungen geschlossen.