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Starker Reizhusten: Manche Kinder müssen sich dabei übergeben

Vor allem bei kleinen Kindern können Hustenattacken einen Brechreiz auslösen. Denn der Schließmechanismus zwischen Magen und Speiseröhre ist bei ihnen noch nicht voll ausgebildet. Bei Husten und Erbrechen sollten Eltern aber auch an Keuchhusten denken und in jedem Fall den Kinder- und Jugendarzt aufsuchen ...

Ein Hustenreiz ist ein gesunder Reflex, der dem Körper hilft, die Atemwege frei zu halten. „Der Hustenreflex erzeugt einen starken Luftstoß, mit dem der Körper versucht, das Sekret und die Erreger in den Atemwegen aus dem Körper herauszuschleudern. Anfangs ist die Schleimproduktion noch relativ gering und das Husten ‚trocken’, aber nach etwa fünf bis zehn Tagen produziert der Körper mehr Schleim, der Husten ‚löst’ sich und wird ‚produktiver’, d.h., es besteht jetzt Auswurf. Vor allem bei kleinen Kindern können Hustenattacken zum Würgen führen, was gar nicht selten ein Erbrechen nach sich zieht. Der Schließmechanismus zwischen Magen und Speiseröhre ist noch nicht voll ausgebildet“, erklärt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Um Kindern die Produktion und das Abhusten des Schleims zu erleichtern, sollten Eltern ihnen viel zu trinken geben und - wenn möglich - regelmäßig physiologische Kochsalzlösung inhalieren lassen. Die Hochlagerung des Kopfes oder auch des Oberkörpers erleichtert das Atmen.

„Jede Art von länger anhaltendem Husten sollte aber der Kinder- und Jugendarzt abklären. Denn hinter einem Husten kann sich z.B. auch eine Allergie, Asthma, ein eingeatmeter Fremdkörper oder ein so genannter ‚Pseudokrupp’-Husten verbergen. Bei starkem bzw. anfallsartigem Husten mit Erbrechen über einen längeren Zeitraum muss auch an einen Keuchhusten gedacht werden“, warnt Dr. Fegeler. Keuchhusten ist besonders für Säuglinge gefährlich und u.U. sogar lebensbedrohlich. Um dies zu verhindern, sollten Babys zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats, mit der Grundimmunisierung gegen Keuchhusten beginnen. Auffrischimpfungen sollten Kinder dann mit fünf bis sechs Jahren und mit neun bis 17 Jahren erhalten. Auch vor der Geburt eines Kindes sollte überprüft werden, ob bei engen Kontaktpersonen ein ausreichender Immunschutz besteht und ggf. eine Impfung erforderlich ist.

Anlässlich der Europäischen Impfwoche vom 20.04. – 26.04.2009 weist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte auf die Bedeutung der Impfung zum Gesundheitsschutz von Kindern hin. Neben Keuchhusten sollen laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis 2010 Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Masern, Mumps und Röteln in Europa eliminiert werden.