Ihre Haus- & Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Herausgeber:
Kokain wird aus den Blättern der südamerikanischen Coca-Sträucher gewonnen, die vor allem in Peru und Bolivien seit Jahrhunderten gekaut, als Tee aufgebrüht oder mit Tabak geraucht werden. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der psychoaktive Inhaltsstoff erstmals isoliert. Kokablätter enthalten durchschnittlich 1% Kokain. Szene-Synonyme für Kokain sind: Coke, Koks, Schnee, snow und white stuff.
Hierzulande wird die illegale Droge in einer wasserlöslichen Form auf den Markt gebracht. Kokain sieht harmlos aus: rein und weiß wie Schnee, wie es in der Szene auch genannt wird. Doch der Schein trügt: Der Konsum kann schnell in die Abhängigkeit führen, da bereits innerhalb weniger Wochen eine Gewöhnung eintritt. Zudem wollen Konsumenten den Rauschzustand möglichst oft erleben.
Eine Studie zur Drogenaffinität von Jugendlichen im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergab 2011, dass 7,2% der Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren bereits Erfahrungen mit illegalen Drogen hatten. 0,2% der 12- bis 17-Jährigen und 0,9% der 18- bis 25-Jährigen hatten innerhalb der zwölf Monate vor der Befragung mindestens einmal Kokain zu sich genommen. Der Konsum von Kokain hat demnach für Jugendliche und junge Erwachsene weniger Bedeutung als Cannabis. 2013 ging die Zahl der von der Polizei erfassten Erstkonsumenten im Vergleich zum Vorjahr um 3% zurück.
Beim Konsum von Kokain wird im Gehirn die Wiederaufnahme der Botenstoffe in ihre Speicher gehemmt. So verlängert sich deren Wirkung. Dadurch wird die Psyche stärker stimuliert und die Blutgefäße werden verengt. Lokal wirkt Kokain betäubend auf Schleimhäute.
Der Wirkungseintritt und die Wirkungsdauer hängen einerseits vom Wirkstoffgehalt der eingenommenen Droge ab, andererseits aber auch von der Art des Konsums. Außerdem sind mit der Konsumform jeweils besondere Risiken verbunden.
Der Kokainrausch kann in drei Phasen unterteilt werden:
Der Konsum von Kokain führt auch zu körperlichen Veränderungen:
Beschleunigung von Puls und Atmung
Ein Kokainschock ist eine Überempfindlichkeitsreaktion, die bereits beim ersten Konsum auftreten kann:
Die Gefahr einer lebensbedrohlichen Überdosierung besteht vor allem beim Spritzen und Rauchen von Kokain, da die Droge bei dieser Form des Konsums sehr schnell ins Gehirn gelangt:
Wird Kokain mit anderen Drogen zusammen konsumiert, können sich die Wirkungen gegenseitig verstärken:
Jede zusätzlich konsumierten Substanz verdoppelt das Selbstmordrisiko!
Beim regelmäßigen Konsum von Kokain ist zu unterscheiden, ob die Betroffenen die Droge nur bei bestimmten Gelegenheiten zu sich nehmen (episodischer Konsum) oder (fast) täglich (kontinuierlicher Konsum).
Episodische Konsumenten beschaffen sich eine unten Umständen hohe Dosis und nehmen diese so lange zu sich, bis sie ihren gesamten Drogenbestand aufgebraucht haben. In der Regel sind sie im Anschluss völlig erschöpft. Kontinuierliche Konsumenten nehmen dagegen mehr oder weniger täglich gleichbleibende Mengen zu sich, die sie im Laufe der Zeit aufgrund der eintretenden Gewöhnung steigern.
Beide Konsumformen führen in die Abhängigkeit, wobei die psychische Abhängigkeit überwiegt.
Folgende Entzugssymptome können über mehrere Wochen bestehen:
Kokain wird im Körper innerhalb von 6 Stunden abgebaut und innerhalb von 2-4 Tagen über den Urin ausgeschieden. Im Blut ist es nur 24 Stunden lang nachweisbar, in den Haaren dagegen länger. Bei Personen, die Kokain regelmäßig zu sich nehmen, ist die Ausscheidung jedoch verzögert. Ein Nachweis ist hier u. U. noch nach drei Wochen möglich.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel. 0221/8992-0
Beratungstel.: 0221/8920-31
Fax 0221/8992-300
E-Mail: poststelle@ bzga.de
Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
Westenwall 4
59065 Hamm
Telefon: +49 2381 9015-0
Telefax: +49 2381 9015-30
E-Mail: info@ dhs.de
Internet: www.dhs.de
Faltblatt der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. zu Kokain
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
im Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon: 03018-441-1452
Telefax: 030-20640-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@ bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de
Fachliche Unterstützung: Dr. Monika Niehaus