Berufstätigkeit und Stillen

Stillenden Müttern steht laut dem Mutterschutzgesetz (MuSchG $7)  während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für das Stillen erforderliche Zeit  mindestens zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde zu. "Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden".

Autor/Autoren: äin-red, bvkj Redaktion

Letzte Aktualisierung: 04.11.2025