Rotaviren sind hoch ansteckenden Durchfallerreger, mit denen sich vor allem Kinder bis zum fünften Lebensjahr infizieren. Durchfallerkrankungen können bei kleinen Kindern zu hohen und teilweise lebensbedrohlichen Flüssigkeitsverlusten führen. Der wirksamste Schutz gegen Rotaviren ist - neben einer sorgfältigen Hygiene – die Schluckimpfung. Denn bei einem Krankheitsausbruch lassen sich Folgeinfektionen kaum verhindern: Bereits 10 Viruspartikel reichen aus, um ein Kind zu infizieren. In 1 Gramm Stuhl – also nicht einmal ein Fingerhut voll - scheidet ein erkranktes Kind bereits Milliarden Viren aus. Neben Schmierinfektionen, Ansteckung über verunreinigtes Wasser kann auch virenhaltiger Schleim der Atemwege über die Luft zur Übertragung führen. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich etwa 430.000 Kinder unter fünf Jahren aufgrund einer Rotavirusinfektion erkranken und bis zu 24.000 stationär behandelt werden müssen.
In Deutschland stehen zwei gut verträgliche Impfstoffe zur Verfügung, die für Säuglinge bis zur 24. bzw. 26. Woche zugelassen sind. Der Kinder- und Jugendarzt kann die Rotavirus-Impfung auch mit anderen Impfterminen kombinieren, wie z.B. mit der Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten, Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus) oder mit der Pneumokokken-Impfung. Die Schluckimpfung ist in Deutschland bisher keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden. Die Grundimmunisierung kostet ca.170.-€. Nur in Sachsen wurde die Rotavirusimpfung im Januar zur Standardimpfung erklärt. Die SIKO, die Sächsische Impfkommission, hat diesen Schritt mit der hohen Krankheitslast durch diesen hoch ansteckenden Durchfallerreger für Kinder bis zum fünften Lebensjahr begründet. Dort und auch in einigen anderen Ländern Deutschlands übernehmen einige Krankenkassen die Impfung. Welche Krankenkassen die Kosten für die Rotavirusimpfung ganz, teilweise oder in Einzelfällen erstatten, zeigt eine