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Masern

Impfschutz

Aufgrund der schwerwiegenden neurologischen Komplikationen einer Infektion mit dem Masernvirus wird eine Vorsorge durch Impfung empfohlen.

Nach der Geburt ist der Säugling noch für etwa sechs bis maximal neun Monate durch die Antikörper der Mutter vor einer Masernerkrankung geschützt, sofern sie die Masern hatte oder geimpft wurde. Üblicherweise wird die erste Masern-Impfung nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin im Alter von 11 Monaten von Ihrem Kinder- und Jugendarzt durchgeführt.

Die STIKO empfiehlt eine zweite Masern-Impfung, um einen zuverlässigen Schutz zu gewährleisten. Diese zweite Impfung sollte im Alter von 15 Monaten erfolgen, sie kann bereits vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung durchgeführt werden. Meist wird bei beiden Impfungen ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln (MMR) wirkt.

Wurden die Impfungen nicht im vorgesehen Zeitraum durchgeführt, empfiehlt die STIKO, diese unbedingt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes nachzuholen.
Aufgrund der großen Impflücken bei jungen Erwachsenen wird die MMR-Impfung nun auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, wenn sie in der Kindheit nur eine Impfung erhalten haben oder noch nicht geimpft sind bzw. der Impfstatus unbekannt ist. Bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten (einschließlich Praktikum, Ausbildung, Studium, Ehrenamt u.Ä.), wie in medizinischen Einrichungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, in Fach- Berufs- und Hochschulen, sowie bei Berufen mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material ist eine zweimalige Impfung gegen MMR seit Anfang des Jahres 2020 indiziert, wenn der Impfsatus unklar ist. Bei einer einzigen Dosis des Impstoffs in der Vergangenheit wird eine 2. Dosis empfohlen.

Der Impfstoff wird aus abgeschwächten Masernviren (Lebendimpfstoff) hergestellt. Bei über 90% ist die Impfung erfolgreich, d.h. nach vier bis sechs Wochen sind Antikörper nachweisbar. Bei 5% der Geimpften treten – meist in der zweiten Woche nach der Impfung – nicht ansteckende „Impfmasern“ auf, die sich meist durch mäßiges Fieber, leichten Hautausschlag sowie Atemwegsbeschwerden bemerkbar machen.

Bei chronisch kranken Kindern mit einer Kontraindikation für die Impfung und Patienten mit angeborener oder erworbener Immunschwäche ist eine Masernprophylaxe mit humanen Antikörpern möglich.

In folgenden Situationen kann eine MMR-Impfung bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen:

  • vor dem regelmäßigen Besuch in einer Gemeinschaftseinrichtung
  • nach möglichem Kontakt mit einem Masernkranken

Wenn die erste Impfung früher als mit 11 Monaten erfolgt ist, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht werden.
Bei einem Krankheitsausbruch sollten Kontaktpersonen, die nach 1970 geboren sind, mit unklarem Impfstatus eine Impfung erhalten. Bei Personen die vor 1970 geboren sind, kann man auf Grund der hohen Ansteckung der Masern davon ausgehen, dass sie die Erkrankung durchgemacht haben.

Stand der Ausrottung der Masern

Seit 1984 ist die weltweite Ausrottung der Masern ein erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Durch große, die regulären Programme unterstützende, Impfkampagnen wurden Erfolge erzielt, aber die vollständige Elimination in Europa bis zum Jahr 2000 verfehlt und auf 2010 verschoben und nicht erreicht. Bis 2015 sollten die Masern in Deutschland eliminiert werden. Auch dieses Ziel konnte nicht verwirklicht werden.

Um eine Ausrottung zu erreichen, muss gemäß der WHO die Durchimpfung bei 95% für beide Dosen und weniger als 0,1 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner liegen (entspricht etwa 82 Erkrankten im Jahr). In den Ländern Skandinaviens, Slowenien und der Slowakei gelten Masern als vollständig eliminiert - dort werden entsprechende Durchimpfungsraten erreicht, denn die Masernimpfung ist in diesen Ländern Pflicht.

Impfpflicht in Deutschland

Eine Masern-Impfpflicht ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Eltern sind dann verpflichtet, vor der Aufnahme ihres Kindes in einer Kita oder in der Schule nachzuweisen, dass es geimpft ist. Kinder im Alter von 12–23 Monaten sollten demenstprechend eine Masern-Impfstoffdosis erhalten haben und
Kinder ab 24 Monate mindestens zwei Impfstoffdosen. Unabhängig vom Alter können Eltern alternativ ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen. Es drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld, falls Eltern dieser Nachweispflicht nicht nachkommen.

Die Impfpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften, wenn sie nach 1970 geboren sind.