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„Warum denkt die Berliner KV nur juristisch und nicht ärztlich?“

Berliner Kinder- und Jugendärzte besorgt über die Wiedereinführung der Restriktionen bei Masernimpfungen.

Ab 1. Januar dürfen Kinder- und Jugendärzte erneut ausschließlich nur noch - unter Androhung von Regressen bei Zuwiderhandlung - Kinder und Jugendliche gegen Masern (Mumps und Röteln) impfen. Die aktuell noch vorhandene, unter dem Eindruck der Masernepidemie eingerichtete, sinnvolle Möglichkeit, auch Eltern mit zu impfen, um eine gute Durchimpfungsrate in Berlin herzustellen, wird nach Abklingen der Masernepidemie wieder abgeschafft. Aber nach der jetzigen Masernepidemie ist es ñ wie im Fußball ñ gleichzeitig vor der nächsten Epidemie“, so Klemens Senger, Berliner Landesverbandsvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. „Müssen wir erst wieder einen erneuten Todesfall beklagen, und müssen wir erst wieder fast 200 Säuglinge erkranken lassen, um zu einem sinnvollen Konzept der jederzeit und von jedem Arzt - gleich welcher Fachgruppe - möglichen MMR-Impfung zu kommen?“

Senger betont, dass gerade ein niederschwelliges Angebot für Impfungen in den Praxen wichtig ist, um einen guten Impfschutz der Bevölkerung und damit im Nebeneffekt die so genannte „Herdenimmunität“ zu erreichen, die auch Menschen schützt, die keinen Impfschutz haben können oder noch nicht haben, wie z.B. immungeschwächte Menschen oder Säuglinge. Gerade maserninfizierte Säuglinge stellten ein besonderes Problem dar, da sie ein erhöhtes Risiko haben, - wenn auch selten - eine schleichende Hirnentzündung zu entwickeln. Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Günther Jonitz, erklärt, dass nach dem Weiterbildungsrecht Fachärzte unabhängig von ihrer Fachgruppenzugehörigkeit, d.h. fachübergreifend, impfen dürfen.

Senger fordert daher, dass für alle Berliner Ärzte eine Regelung geschaffen werden muss, die es ermöglicht, ohne rechtliche Bedenken jeden, der eine Impfung benötigt zu impfen, um z.B. einer erneuten Masernwelle, aber auch anderen epidemiehaft auftretenden Erkrankungen wie Keuchhusten oder Influenza entgegenwirken zu können. Berlin sei nahezu das einzige Bundesland, in dem es seitens der KV eine solch einschränkende Regelung gibt, wobei sich die Berliner KV auf entsprechende Rechtsprechungen beruft. „Wir sind aber durch die aktuellen Masern-Epidemien um einige Erfahrungen reicher geworden und befürchten zu Recht, dass es insbesondere in den Flüchtlingsunterkünften jederzeit zum Ausbruch anderer Epidemien kommen kann. Wir bitten die KV, wieder vom ärztlichen Standpunkt einer guten Impfversorgung aus zu denken, so wie es die Berliner Ärztekammer schon vorausschauend getan hat, und sich nicht als Juristen zu gerieren. Es ging doch auch unter dem Eindruck der Masernepidemie anders, warum nicht auch künftig?“
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