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Nordrhein - müssen Eltern Impfungen künftig selbst zahlen?

Skandal in Nordrhein um das Thema "Impfen" – müssen gesetzlich versicherte Eltern für wichtige Impfungen bei ihren Kindern ab Oktober 2002 komplett selbst aufkommen?...

Gesetzlich versicherte Eltern in Nordrhein müssen vielleicht ab Oktober 2002 wichtige Impfungen für ihre Kinder aus eigener Tasche bezahlen, erklärt der BVKJ-Landesvorsitzende Nordrhein Dr. Hermann-Josef Kahl. Das Sozialgericht Köln hat bundesweit die Kündigung der veralteten Impf-Verträge zwischen Kassenärzten und Ersatzkassen zum 31.8.02 verfügt, per Vereinbarung gelten sie in Nordrhein bis 30.9.02 noch weiter. "Wegen der unerklärlichen Haltung der Ersatzkassen drohen die laufenden Verhandlungen zu scheitern, obwohl neue Verträge mit den selben Krankenkassen in vielen anderen Teilen der BRD schon längst zu angepassten Bedingungen unter Dach und Fach sind", moniert Kinder- & Jugendarzt Dr. Martin Terhardt aus Ratingen. Das heißt konkret, dass der gesetzlich versicherte Patient im Falle des Scheiterns der Impf-Verhandlungen in Nordrhein ab dem 01.10.2002 ein von der Apotheke zu quittierendes Privatrezept über den Impfstoff sowie eine Arztrechnung über die Impfleistung erhalten wird.

Zwei-Klassen-Medizin hautnah?
Schon Monate lang gehen die Verhandlungen - neben einer adäquaten Impf-Vergütung steht vor allem eine Anpassung an die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) im Mittelpunkt. Zum Beispiel zahlen die Ersatzkassen für medizinisch empfohlene Leistungen wie die Keuchhusten-Auffrischimpfung, die Windpocken-Impfung bei nicht immunen Jugendlichen und die Pneumokokken-Impfung bis zum Alter von 2 Jahren überhaupt nicht. Die STIKO rät z. B. zur Impfung gegen Pneumokokken (Erreger einer Hirnhautentzündung (Meningitis), Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung) bei Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensmonat und Jugendlichen mit Grunderkrankungen oder mit einem erhöhtem Gesundheitsrisiko.

Was können Eltern tun?
"Wir raten unseren Patienten, so Kinder- & Jugendarzt Dr. Thomas Fischbach aus Solingen, mit diesen Belegen eine Kostenerstattung seitens ihrer Ersatzkasse zu fordern. Ob diese dann einlenkt und die Kosten des Patienten zurückzahlt, liegt nicht in unserem Ermessen." Ähnliches Vorgehen ist empfehlenswert, wenn eine Krankenkasse eine wissenschaftlich seitens STIKO empfohlene Schutzimpfung nicht erstatten will, insbesondere dann, wenn eine solche Erstattung in anderen Landesteilen Deutschlands bereits Usus ist. "Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse erklären, warum ihr der Impfschutz nordrheinischer Kinder weniger wert ist als der bayerischer, hessischer oder westfälischer Kinder", rät Dr. Fischbach.