Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Gesundheits- und sozialpolitische Forderungen der Kinder- und Jugendärzte

Zum 33. Herbstseminar-Kongress der Kinder- und Jugendärzte, der vom 16. bis 21. Oktober in Bad Orb stattfindet, stellt der Berufsverband der Kinder- Jugendärzte (BVKJ) einige gesundheits- und sozialpolitischen Forderungen...

1. Gesundheits- und Sozialpolitik

Der BVKJ stellt an alle Parteien folgende gesundheits- und sozialpolitische Forderungen:

  • Umsetzung der Resolution aller Parteien im Deutschen Bundestag vom 25.06.2002, in der gefordert wird, die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und zu verbessern
  • Weiterer Ausbau der Ganztagsbetreuung im vorschulischen und schulischen Bereich, insbesondere in Wohnbezirken mit besonderem Bedarf an sozialkompensatorischen Maßnahmen
  • Stärkung von Erziehungs- und Bildungsaufgaben im vorschulischen Bereich
  • Beibehaltung der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen in der GKV sowie keine Zuzahlungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Übernahme der Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen durch die GKV durch entsprechende Änderung im SGB V (§ 23, Abs. 9)
  • Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr durch entsprechende Änderung im SGB V (§ 26)
  • Übernahme der Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (OTC-Präparate) mit nachgewiesener Wirksamkeit bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch entsprechende Änderung im SGB V (§ 34)
  • Sicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch entsprechend weitergebildete Kinder- und Jugendärzte im ambulanten Versorgungsbereich und Erhalt einer qualifizierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Sicherung von Kinderkliniken und eigenständigen Kinderabteilungen, sowie Förderung der Weiterbildung in Klinik, Praxis und ÖGD (durch entsprechende Förderung wie bei der Allgemeinmedizin)
  • Umsetzung des § 116 b des SGB V zur Sicherung von Spezialambulanzen für mehrere hunderttausend Kinder und Jugendliche mit chronischen und seltenen Erkrankungen, bessere Möglichkeiten für tagesstationäre Behandlungen
  • Berücksichtigung der Besonderheiten der stationären Kinder- und Jugendmedizin bei der Festlegung der Fallpauschalen in den Kliniken
  • Beibehaltung und Stärkung des jugendmedizinischen Dienstes im ÖGD (Reihenuntersuchungen, aufsuchende Gesundheitsfürsorge, gesundheitliche Beratung und Betreuung von Kindertageseinrichtungen und Schulen)
  • Wirksame Bekämpfung von legalen und illegalen Drogen in allen öffentlichen Bereichen (z.B. Verbot von Tabak- und Alkoholkonsum in den Schulen, keine Tolerierung von Cannabis, intensivierte Aufklärungsmaßnahmen usw.)
  • Sicherung der Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen durch entsprechende Bestimmungen im AMG (Stichwort: Off-Label-Use) durch Änderungen beim Zulassungsrecht und entsprechende Anreize für die forschende Pharmaindustrie
  • Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen im neu zu gestaltenden Präventionsgesetz, dabei insbesondere Unterstützung zielgruppenspezifischer Präventionsansätze (bei Kindern und Familien in relativer Armut und Migranten)
  • Mitaufnahme einer Bezugsperson bei stationärer Behandlung von Kindern entsprechend den zwischen TK und GKinD vereinbarten Kriterien
  • Flächendeckende Umsetzung einer sinnvollen Frühförderverordnung nach § 30 SGB IX ohne Streit zwischen den Kostenträgern zu Lasten der zu fördernden Kinder
  • Anpassung der GOÄ an die medizinische Entwicklung und gleiche Entgelte für die gleiche Leistung in Ost und West (Umwandlung der Versichertenpauschale in eine morbiditätsbezogene Vergütung in €)


Grundsätzlich verlangt der BVKJ von der Politik, dass sie zukunftsorientiert und nachhaltig ist, den wenigen Kindern und Jugendlichen, die wir noch haben, optimale Chancen schafft und sie obendrein nicht mit einer finanziellen und umweltbedingten Hypothek belastet, die ihnen keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten mehr lässt.


2. Berufspolitik und ärztliche Selbstverwaltung

Ende 2004 gab es in Deutschland 5.830 als Vertragsärzte niedergelassene Kinder- und Jugendärzte (West 4.777, Ost 1.053). Ab dem Jahr 2006 wird nach den vorliegenden Prognosen der KBV und der BÄK die Zahl die Kinder- und Jugendärzte im ambulanten und stationären Versorgungsbereich kontinuierlich sinken. Im ambulanten Versorgungsbereich um etwa 7%, in den Kliniken um 5%.

Im stationären Bereich waren am 31.12.2004 10,4% der Kinder- und Jugendärzte älter als 60 Jahre, im ambulanten Versorgungsbereich ca. 16,5% (neue Bundesländer 25,6%). Viele Praxen finden bereits jetzt keine Nachfolger mehr und müssen geschlossen werden. Der Frauenanteil beträgt bei den Kinder- und Jugendärzten 49,3%.

Allerdings nimmt auch der Anteil der unter 19-Jährigen in der Gesamtbevölkerung kontinuierlich ab. Von 1995 bis 2004 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Deutschland um fast 30 % zurückgegangen, von 3.083 auf 2.167 Millionen. 1990 kamen auf einen pädiatrischen Vertragsarzt noch 3.172 Patienten unter 19, Ende 2004 nur noch 2.773. Nach den vorliegenden Berechnungen kommen im Jahr 2010 auf einen pädiatrischen Vertragsarzt 2.855 Patienten unter 19 Jahren. Damit kann man nach derzeitigen Erkenntnissen nicht von einer generellenVersorgungslücke sprechen. Punktuell sieht die Situation aber in dünn-besiedelten Gebieten in Ost und West völlig anders aus. Die Wege für Eltern zu Kinder- und Jugendärzten, aber auch zu Kinderkliniken, werden zunehmend weiter.

Bei den Hausärzten ist die Situation wesentlich dramatischer. Deshalb ist es notwendig, im hausärztlichen Versorgungsbereich, zu dem die Kinder- und Jugendärzte zählen, eine Aufgabenteilung vorzunehmen.

Die Domäne der Hausarztmedizin ist nach den Worten des Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbands, Rainer Kötzle, die Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Hypertonie, KHK, Herzinsuffizienz, degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, mit Demenz, es sind die Pflegefälle, die Palliativmedizin, Schmerztherapie und Altenheimbetreuung. Für eine qualifizierte Betreuung von Kindern und Jugendlichen fehlen den Hausärzten eingehende Kenntnisse und Zeit.

Deshalb müssen Kinder- und Jugendärzte in ihrer Zuständigkeit für die Altersgruppe bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gestärkt werden. Kooperationsmodelle mit Allgemeinärzten sind in der Fläche durchaus sinnvoll. Auch die Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen muss wohnortnah in Zusammenarbeit mit den Hausärzten gesichert werden, aber die spezifische pädiatrische Versorgung (Vorsorgeuntersuchungen, Entwicklungsstörungen, chronisch-kranke Kinder und Jugendliche, neue Morbiditäten) gehört in die Hände von Kinder- und Jugendärzten mit einer spezifischen 5-jährigen Weiterbildung, die sich wesentlich von der Weiterbildung zum Allgemeinarzt unterscheidet.

Auch neue Versorgungsformen müssen endlich flächendeckend umgesetzt, die strikten Grenzen zwischen Klinik und Praxis nivelliert werden. Gerade die integrierte Versorgung (Adipositas, Diabetes mellitus, ADHS, Asthma bronchiale, Neurodermitis, angeborene Herzfehler, unreife Frühgeborene, Migräne, juvenile idiopathische Arthritis, Anfallsleiden, u.a.) bietet Kinder- und Jugendärzten die Möglichkeit, eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten. Spezialisten in der Kinder- und Jugendmedizin müssen sich an Kliniken niederlassen können, eine Bedarfsplanung für diese Subspezialitäten in der Kinder- und Jugendmedizin muss erstellt werden.

Die derzeitigen KV-Strukturen werden auch von der Politik zunehmend hinterfragt. Die Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung, Frau Ulla Schmidt, spricht von einem eigenen Verhandlungsmandat für Hausärzte. Viele KVen gründen Dienstleistungsgesellschaften, um sich neue Märkte zu erschließen, die KBV denkt darüber nach, Träger von Kliniken zu werden. Kinder- und Jugendärzte müssen aufpassen, im Gezänk zwischen Haus- und Fachärzten als eigenständige Gruppe nicht übersehen und übergangen zu werden.

Bad Orb, 17.10.2005