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Drei Menschen an Maserngehirnentzündung erkrankt

In Nordrhein-Westfalen grassiert der größte Ausbruch von Masern seit der Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001. Die Zahl der Erkrankungen ist auf fast 1.100 gestiegen. Ein 7-jähriges Mädchen und ein 17-jähriger Junge sind an der gefürchteten Masernenzephalitis erkrankt. Eine 26 Jahre junge Frau musste aufgrund einer Masernmeningitis in die Klinik eingewiesen werden ...

Ein 7-jähriges Mädchen und ein 17-jähriger Junge sind in Nordrhein-Westfalen (NRW) an der gefürchteten Masernenzephalitis – eine durch Masernviren ausgelöste Infektion des Gehirns – erkrankt. Wie das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD) in Münster mitteilte, stammen die Kinder aus Leverkusen und Borken und wurden stationär in Kliniken behandelt. Der Gesundheitszustand von beiden Kindern war ernst, aber nicht lebensgefährlich. Außerdem meldet das Gesundheitsamt in Mönchengladbach, dass eine 26 Jahre junge Frau aufgrund einer Masernmeningitis – einer Entzündung der Hirnhäute - in die Klinik eingewiesen werden musste. „Alle Patienten konnten nach etwa einer Woche aus den Kliniken entlassen werden. Das betroffene Mädchen leidet aber bis heute an neurologischen Störungen. Sie kann weiterhin die Schule nicht besuchen und ist in ihrer Entwicklung stark zurückgeworfen worden. Noch kann niemand sagen, ob es bleibende Schäden geben wird. Beide hatten sich während der an Rhein und Ruhr grassierenden Masernwelle angesteckt. In bis zu 20% der Fälle verläuft eine Masernenzephalitis auch tödlich. Bisher mussten mehr als 160 Kinder und Jugendliche mit Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündungen stationär behandelt werden“, berichtet Dr. Horst-Gerd Baumeister, Leiter der Abteilung Hygiene und Infektiologie am LÖGD. Unterdessen ist die Zahl der Erkrankungen auf fast 1.100 gestiegen. „Das ist der größte Ausbruch von Masern seit der Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001. Viele Jugendliche scheinen die Erkrankung nicht ernst zu nehmen – das kann fatale Folgen haben“, warnt Dr. Anette Siedler, Epidemiologin am Robert Koch-Institut (RKI). Typisch für Masern sind: Schweres Krankheitsgefühl mit hohem Fieber. Ein Hautausschlag, der sich über den ganzen Körper ausbreiten kann. Augen- und Bindehautinfektionen mit tränenden, lichtempfindlichen Augen und ein ausgeprägter Husten. Wenn die Krankheit ohne Komplikationen verläuft, verschwinden die Beschwerden nach etwa 2 Wochen. Je älter die Erkrankten sind, desto häufiger kommt es zu schweren Verläufen. Besonders gefährdet sind auch Säuglinge im ersten Lebensjahr, da bei ihnen das Risiko erhöht ist, an einer chronischen Maserngehirnentzündung zu erkranken, die immer tödlich verläuft. „Gerade diese Kinder sind besonders auf die so genannte Herdenimmunität angewiesen, die nur durch eine hohe Durchimpfung im Kindes- und Jugendalter erreicht werden kann“, fordert die Expertin des RKI.

Experten werfen Gesundheitsbehörden Untätigkeit vor – Riegelungs-Impfungen gefordert
Viele Experten sind fassungslos, dass die betroffenen Gesundheitsämter in Anbetracht der seit 10 Wochen grassierenden Epidemie tatenlos zusehen. „Es wurden weder Riegelungs-Impfungen angeboten noch Quarantänemaßnahmen zum Schutz Gefährdeter angeordnet. Stattdessen werden Strichlisten geführt! Diese Untätigkeit der Amtsärzte vor Ort widerspricht der UN-Kinderrechts-Konvention wie auch dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was muss eigentlich noch passieren, bevor die Gesundheitsbehörden vor Ort aktiv werden? Wir haben bereits viele sehr schwere Verläufe der Masern gesehen – 2 Kinder sind an der hochgefährlichen Masernenzephalitis erkrankt – das ist fahrlässige Körperverletzung und somit bereits jetzt ein Fall für den Staatsanwalt“, kritisiert Prof. Heinz-J. Schmitt, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) und Infektiologe an der Universitätsklinik in Mainz. „Der Staat ist in der Pflicht, die Gesundheit der Kinder zu schützen, und darf nicht zulassen, dass sich Kinder z.B. beim Schulbesuch mit vermeidbaren, gefährlichen und potentiell tödlichen Krankheiten anstecken. Offensichtlich haben die betroffenen Gesundheitsämter nicht verhindert, dass infizierte Kinder weiter zur Schule oder in den Kindergarten gegangen sind und sich so andere anstecken konnten. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus dem Jahre 2001 verbietet den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung in einem solchen Fall ausdrücklich“, so Schmitt weiter.

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert klare Regelungen. „Die Landesregierung ist dafür verantwortlich, die Kinder vor Masern zu schützen. Dies kann nur durch konsequente Riegelungs-Impfungen gelingen, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. Wir fordern das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf, endlich dem Gesetz entsprechend für eine ausreichende Durchimpfungsrate in NRW zu sorgen. Die anstehende Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) muss ebenfalls dazu beitragen, den Impfschutz von Kindern zu verbessern. Bisher sieht das Gesetz bei der Aufnahme in eine Kindertagesstätte (KiTa) den Nachweis einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung vor. Eine landesweit verbindliche Regelung, wie eine solche Untersuchung aussehen soll, existiert jedoch nicht. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die ärztliche Gesundheitsvorsorge landesweit zu vereinheitlichen und dabei insbesondere den Impfstatus des Kindes zu dokumentieren. So können Impflücken rechtzeitig entdeckt und geschlossen werden. Erzieherinnen müssten nicht mehr den Ausbruch von Infektionskrankheiten in ihren Einrichtungen fürchten“, mahnt Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Angebote zur Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hat es von Seiten der niedergelassenen Kinder – und Jugendärzte bereits mehrfach gegeben. „Wir wären sofort bereit, uns personell an Reihenimpfungen zu beteiligen. Es ist für die Kinder- und Jugendärzte in der Region Duisburg nicht nachvollziehbar, dass im Rahmen des Masernausbruchs nicht wie in anderen Staaten mit hohem medizinischen Standard (z.B. Kanada und USA) vorgegangen wird. Dort ist eine Masernimpfung schon bei Säuglingen ab dem Alter von 6 Monaten im Zusammenhang mit Masernausbrüchen vorgesehen.“

Von den Duisburger Kinder- und Jugendärzten in Klinik und Praxis werden die notwendigen Riegelungs-Impfungen schon lange angemahnt. Außerdem wird die Impfung von akut gefährdeten Säuglingen ab dem Alter von 6 Monaten für dringend erforderlich gehalten, insbesondere weil in der letzten Zeit zunehmend Säuglinge von der Erkrankung betroffen sind – Masernerkrankungen in diesem Alter sind mit einem erhöhten Risiko verbunden, an der chronischen Maserngehirnentzündung (SSPE) zu erkranken. „Leider bekommen wir auch hier von Seiten des zuständigen Seuchenreferates des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf keinerlei Unterstützung“, berichtet Dr. med. Ralf Kownatzki, Obmann des BVKJ in Duisburg von den Erfahrungen der vergangenen Wochen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes empfiehlt zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) für alle Kinder bis zum zweiten Lebensjahr. Diese Impfungen werden für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre von der Kasse erstattet. Auch wer sich als Erwachsener beim Arzt impfen lässt, muss keine Praxisgebühr zahlen - Impfungen sind Vorsorgeleistungen und daher von dieser Gebühr befreit.