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BVKJ begrüßt Berliner Rauchverbot auf Spielplätzen in Berlin: "Kinder haben ein Recht auf rauch- und kippenfreie Spielplätze!"

 

Die Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) hat einen Gesetzentwurf durch den Senat gebracht, der unter anderem das Rauchen auf Kinderspielplätzen untersagt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert ein bundesweites Verbot.

BVKJ-Pressesprecher und Präventionsexperte Dr. Josef Kahl: "Erwachsene auf Spielplatzbänken, die ihren Kleinkindern den Qualm ins Gesicht blasen und anschließend die Kippe im Sand ausdrücken, das ist leider immer noch möglich in vielen Bundesländern in Deutschland. Es ist höchste Zeit, dass wir ein flächendeckendes Rauchverbot auf Spielplätzen bekommen, wie es bald in Berlin und schon länger in Bayern, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und auch in einzelnen Gemeinden und Städten wie zum Beispiel Frankfurt gilt. Zigarettenkippen sind hochgiftig. Wenn Babys oder Kleinkinder weggeworfene Kippen schlucken, kann das tödlich enden. Außerdem müssen Kinder vor den massiven Gesundheitsgefahren des Passivrauchens geschützt werden.

Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken. Daneben kann Passivrauchen bei Kleinkindern zu Mittelohrentzündungen führen. Ferner leidet bei den Kindern der Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig. Auch das Risiko, an plötzlichem Kindstod zu sterben, wird durch Passivrauchen deutlich erhöht. Deshalb müssen besonders Kleinkinder, aber auch größere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden - überall, also auch auf Spielplätzen. Ebenso wünschen wir uns ein Rauchverbot für sämtliche Freiluftveranstaltungen, die Kinder und Jugendliche besuchen wie zum Beispiel Jugendfußballturniere."
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Autorin: Regine Hauch
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.