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Kinder- und Jugendärzte fordern zum Weltkindertag 2006: Gleiche medizinische Versorgung für alle Kinder

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2006 die Bundesregierung und die Krankenkassen dazu auf, allen Kindern und Jugendlichen die gleiche umfangreiche medizinische Versorgung durch den Kinder- und Jugendarzt zu ermöglichen. Da aber viele wichtige Vorsorgeleistungen von gesetzlich versicherten Familien aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, kann der Großteil der unter 18-Jährigen hiervon nicht profitieren...

„Kinder und Jugendliche bekommen in Deutschland nicht die medizinische Versorgung, die ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention von 1990 zusteht und die sie vor möglicherweise schweren Erkrankungen schützt. Zur Zeit befürchten wir ein Ausbluten der Kinder- und Jugendmedizin.“ Mit diesen Worten zog Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.), heute anlässlich des bevorstehenden Weltkindertags in Köln Bilanz.

Dr. Hartmann: „In Deutschland entscheidet der Wohnort darüber, ob Kinder durch Impfungen vor Gehirnhautentzündungen und schwerwiegenden Lungenentzündungen geschützt werden oder ob sie mit dem Risiko und u. U. den Folgen dieser gefährlichen Krankheiten leben müssen. Obwohl die STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut) die Pneumokokken- und Meningokokken-Impfung bereits seit über vier Wochen für alle Kinder empfiehlt, hat immer noch die Mehrheit der Kinder in diesem Land keinen kostenlosen Zugang zu diesen Impfungen. Schuld daran sind Krankenkassen, die sich vielerorts mit nicht stichhaltigen Argumenten weigern, der Übernahme der neuesten Impfempfehlung in die regionalen Impfvereinbarungen uneingeschränkt zuzustimmen. Aus Sicht der Kinder- und Jugendärzte ist dieses Hinhalten fahrlässig, gefährlich und unsozial. Alle Kinder in diesem Land haben das gleiche Recht auf Prävention und Therapie nach dem modernsten Stand der Medizin.

Ebenso unsozial, ungerecht und gefährlich: die Vorsorgelücke zwischen 6 und 10 Jahren durch eine entsprechende Einschränkung in § 26 SGB V. In diesen wichtigen Jahren, in denen entscheidende Weichen für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder gestellt werden, haben nur privat versicherte Kinder Anspruch auf Vorsorgen. Gesetzlich krankenversicherte Eltern müssen die Vorsorgen aus eigener Tasche bezahlen. Erfahrungsgemäß können sich dies gerade diejenigen nicht leisten, bei deren Kindern Fehlentwicklungen am häufigsten auftreten und die am intensivsten medizinischen Rat brauchen.

Ein weiteres und das wahrscheinlich nachhaltigste Symptom für die Benachteilung von Kindern im Bereich der Medizin ist der Referentenentwurf zur Gesundheitsreform. Mit keinem Wort wird die hausärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendärzte erwähnt. Dies bedeutet: Die Bundesregierung erkennt den hohen Stellenwert der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch speziell für die Besonderheiten der Erkrankungen dieser Altersgruppe weitergebildeten Kinder- und Jugendärzten im hausärztlichen Versorgungsbereich nicht an. Deutschlands Kinder und Jugendliche werden möglicherweise demnächst von ohnehin überlasteten Allgemeinmedizinern und Praktischen Ärzten mitversorgt, die über keinerlei entsprechende Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin verfügen.“