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Erste gemeinsame Tagung zur Fetalen Alkohol Spektrums-Störung (FASD) in Berlin

Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frauen,- Kinder- und Jugendärzte warnen vor Alkohol in der Schwangerschaft.

Fetal Alcohol Spectrum Disorders, FASD oder Alkoholspektrumstörung heißt die Behinderung, mit der jedes Jahr in Deutschland zwischen 3.000 und 4.000 Kinder zur Welt kommen. FASD ist wahrscheinlich die häufigste angeborene Störung mit Intelligenzminderung. FASD entsteht, wenn die Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trinkt.

Um Ärzte und Öffentlichkeit für das Thema FASD zu sensibilisieren, veranstaltet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Berufsverband der Frauenärzte heute in Berlin mit Unterstützung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, eine Tagung zum Thema FASD mit hochkarätigen Experten aus Medizin, Psychologie, Sozialer Arbeit und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Jedes Jahr werden in Deutschland tausende Kinder mit FASD geboren. Das zeigt, wir müssen viel mehr für die Prävention tun! Deshalb ist es mir so wichtig, dass sich neben den Kinderärzten auch die Frauenärzte dem Thema FASD annehmen. Sie sind es, die die Frauen vor und nach der Geburt betreuen und mit Rat und Tat zur Seite stehen, auch rund ums Thema Alkohol. Außerdem ist es mir ein besonderes Anliegen, dass wir Menschen mit FASD nicht allein lassen. Je früher diese Symptomatik erkannt wird, umso besser für die Betroffenen! Deshalb war es mir so wichtig, die Entwicklung der „Leitlinien für die Diagnose der Fetalen Alkoholspektrumstörung“ zu unterstützen. Menschen mit FASD brauchen gute und gezielte Unterstützung, sowohl durch professionelle Institutionen als auch durch die Selbsthilfe. Ein wichtiges Thema, das in die tägliche Praxis gehört - die FASD-Fachtagung legt dazu einen guten Grundstein.“

Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte: "Prävention beginnt schon lange vor der Empfängnis. Wir müssen schon Jugendlichen in den Schulen klar machen, wie schädlich Alkohol in der Schwangerschaft ist. Wir brauchen also mehr und frühere Aufklärung. Alle Frauen, die schwanger werden wollen, und alle Schwangeren müssen wissen, dass schon kleinste Mengen Alkohol ihr Kind lebenslang schädigen können, dass sie nicht mehr trinken dürfen, sobald sie schwanger sind. Dieses Wissen muss auch in der Allgemeinbevölkerung noch mehr als heute verbreitet werden."

Angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten wie ADHS - all das können Symptome von FASD sein. Da diese Symptome auch bei anderen Krankheiten und auch isoliert auftreten können, bekommen viele FASD-Patienten Falschdiagnosen wie etwa ADHS oder einfache Lernbehinderung. Ohne genaue Diagnose keine frühe und kompetente Hilfe.

"FASD ist dreifach tragisch für die betroffenen Kinder. Ihre Mütter hätten die Behinderung vollständig vermeiden können durch Verzicht auf Alkohol. Weil die Behinderung nicht immer auf den ersten Blick einzuordnen ist, dauert es oft jahrelang, bis die Betroffenen kompetente Hilfe finden. Weil die Behinderungen so schwer sind, gelingt den meisten FASD-Opfern nur selten ein erfülltes und selbständiges Leben“, so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Berlin.

Weitere Informationen zu FASD sowie das FASD Handbuch finden Sie unter <link http: www.drogenbeauftragte.de themen suchtstoffe-und-abhaengigkeiten alkohol alkoholkonsum-in-der-schwangerschaft-und-fetales-alkoholsyndrom.html _blank external-link-new-window external link in new>www.drogenbeauftragte.de
Informationen rund um das Thema Frauengesundheit und Schwangerschaft unter <link http: www.bvf.de index.php _blank external-link-new-window external link in new>www.bvf.de

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Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte und des Berufsverbands der Frauenärzte mit Unterstützung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.drogenbeauftragte.de, www.bvf.de, www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf eine dieser Startseiten oder auf eine der Unterseiten verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.