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Eltern müssen Reha-Maßnahmen für ihre Kinder bei der Rentenversicherung beantragen

Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass sie Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bei der Rentenversicherung beantragen sollten – und nicht wie bei den Mutter-Kind-Kuren bei der Krankenkasse. „Reha-Maßnahmen kommen für viele chronisch kranke Kinder infrage, wie z.B. mit Atemwegserkrankungen, wie Asthma, mit Hauterkrankungen, wie Neurodermitis, Allergien, psychosomatischen Erkrankungen, wie ADHS oder Schulmeidung, mit Erkrankungen des Stoffwechsels oder mit Übergewicht, aber auch bei Krebserkrankungen.

Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass sie Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bei der Rentenversicherung beantragen sollten – und nicht wie bei den Mutter-Kind-Kuren bei der Krankenkasse. „Reha-Maßnahmen kommen für viele chronisch kranke Kinder infrage, wie z.B. mit Atemwegserkrankungen, wie Asthma, mit Hauterkrankungen, wie Neurodermitis, Allergien, mit Erkrankungen wie ADHS oder Übergewicht, mit Erkrankungen des Stoffwechsels oder mit Übergewicht, aber auch bei Krebserkrankungen.

Eltern sollten sich mit ihrem Kinder- und Jugendarzt besprechen, ob eine solche Maßnahme für ihr Kind sinnvoll ist. Ziel einer Reha-Maßnahme ist es, die Gesundheit der Kinder zu verbessern oder sogar wieder herzustellen und Folgeerscheinungen zu vermeiden bzw. zu lindern“, erklärt Dr. Klaus Rodens, Landesverbandsvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Baden-Württemberg.

Die entsprechenden Formulare der Deutschen Rentenversicherung findet man, wenn man in eine Suchmaschine „Anträge Kinderreha“ eingibt. Beim Ausfüllen können die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung behilflich sein bzw. die Berater der kostenlosen Servicenummer 0800 10000 4800. Dem Antrag sollte ein Befundbericht des Kinder- und Jugendarztes beigelegt sein.

Zahl der Reha-Maßnahmen für chronisch kranke Kinder rückläufig
Die Zahl der Reha-Maßnahmen für Kinder hat seit 2007 deutlich abgenommen. Zwischen 2007 und 2013 ging die Zahl der Anträge um über ein Viertel zurück. „Dies ist vor dem Hintergrund der Zunahme von chronischen und psychosomatischen Erkrankungen nicht zu verstehen. Wir vermuten, dass es daran liegt, dass Eltern und Kinder- und Jugendärzte viele bürokratische Hürden befürchten. Aber im Gegensatz zu den Mutter-Kind-Kuren gibt es bei den Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche keine neuen Regelungen, die einen Antrag erschweren. Im Gegenteil: Bei der Rentenversicherung wurde die Antragstellung vereinfacht. Eltern können zusammen mit ihrem vertrauten Kinder- und Jugendarzt den Antrag stellen. Der Arzt braucht z.B. nicht die Zusatzbezeichnung ‚Rehabilitationswesen‘ oder muss dafür an einem speziellen Kurs teilnehmen, wie dies bei Reha-Anträgen für Erwachsene bzw. für Mutter-Kind-Kuren erforderlich ist“, betont Alwin Baumann, Klinikleiter der Rehakinderklinik der Fachkliniken in Wangen und einer der Sprecher der Kinder- und Jugendrehabilitation.

Eine Reha-Maßnahme dauert etwa vier bis sechs Wochen. Neben den Maßnahmen übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft des Kindes, die Reisekosten und auch die Nebenkosten, die für eine erforderliche Begleitperson entstehen. Einen Unterrichtsausfall brauchen Eltern nicht zu befürchten, da Kinder und Jugendliche dort Schulunterricht erhalten.

Welcher Rentenversicherungsträger für einen Versicherten zuständig ist, wird i.d.R. schriftlich bei den Rentenbescheiden mitgeteilt. Erkennbar ist der Träger am Logo in dem Anschreiben. – z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

(KIN-red)

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich:
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