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Bayern: Volksbegehren gegen abgeschwächtes Nichtraucherschutz-Gesetz

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die Stiftung Kindergesundheit unterstützen das Volksbegehren in Bayern gegen die deutliche Aufweichung des zuvor geltenden Nichtraucherschutzgesetzes. Denn Tabak ist ein vermeidbarer Schadstoff, der Kinder und Jugendliche nicht nur als Passivraucher belastet. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren läuft vom 19. November bis zum 2. Dezember 2009 ....

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die Stiftung Kindergesundheit unterstützen das Volksbegehren in Bayern gegen die deutliche Aufweichung des zuvor geltenden Nichtraucherschutzgesetzes. „Tabak ist ein vermeidbarer Schadstoff, der Kinder und Jugendliche nicht nur als Passivraucher belastet. Denn Tage und sogar Wochen, nachdem eine Zigarette geraucht wurde, bleiben gesundheitsschädliche Rauchpartikel auf Möbelflächen, auf Böden oder auch Kleidungsstücken zurück. Rauchen Heranwachsende selbst, so hat dies schon binnen Kurzem einen negativen Effekt auf die Flexibilität ihrer Arterien, ganz zu schweigen von den längerfristigen Folgen für verschiedene wichtige Organsysteme“, warnt Dr. Wolf-Rüdiger Horn, Suchtbeauftragter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Bayern hat sein Rauchverbot am 1. August 2009 weitgehend gelockert. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern dürfen beispielsweise in bayerischen Rauchergaststätten (kleine Gaststätten mit weniger als 75 m2) nicht nur kalte Speisen angeboten werden. In Bier- und Weinzelten mit einer Standdauer bis 3 Wochen ist das Rauchen erlaubt. Jugendliche dürfen in die Zelte. Für Diskotheken gilt die Beschränkung, dass in den Raucherzimmern nicht getanzt werden darf.

Die Initiative „Leben und leben lassen. Volksbegehren Nichtraucherschutz“ fordert die Wiedereinführung des strengeren Gesetzes vom 20.12.2007, allerdings sollte auch das „Schlupfloch“ der Umwandlung von Kneipen in Raucherclubs entfallen. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren läuft vom 19. November bis zum 2. Dezember 2009.

Vorbeugen ist besser als heilen
Laut dem „Tabakatlas“ des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ, www.tabakkontrolle.de) in Heidelberg sterben jährlich mehr als 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Kinder, die „mitrauchen“, leiden im Vergleich zu Kindern aus einem rauchfreien Zuhause deutlich häufiger an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung. „Rauchverbote tragen einen Teil dazu bei, dass Eltern und Heranwachsende weniger rauchen. Sie nützen damit ihrer Gesundheit und indirekt auch derjenigen jüngerer Kinder“, begrüßt Dr. med. Rudolf Kappes, Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Landesverband Bayern, die Initiative.

Wo und zu welchen Zeiten Befürworter eines konsequenten Nichtraucherschutzgesetzes das Volksbegehren unterschreiben können, finden Interessierte unter www.nichtraucherschutz-bayern.de (roter Kasten „Eintragungszeiten“ in der Mitte der rechten Spalte – mit Suchfunktion) aber auch auf Plakaten, die in vielen Apotheken und Arztpraxen aushängen.

Weitere Informationen rund um das Thema "Rauchen" auf der Webseite der BZgA www.bzga.de. Jugendliche und junge Erwachsene, die mit dem Rauchen aufhören wollen, können kostenfrei bei dem vom BVKJ unterstützten Programm „Just be smokefree“ mitmachen (www.justbesmokefree.de).