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Hörstörung

Diagnose

Seit 2009 gehören Hörtests für Neugeborene, so genanntes Hörscreening, zu den Früherkennungsuntersuchungen, deren Kosten von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. In Deutschland wird etwa eines von 1.000 Kindern mit beidseitigen Hörstörungen geboren. Oft bemerken Eltern die Hörschäden erst, wenn das Kind Sprach- und Entwicklungsstörungen zeigt. Ein Hörscreening in den ersten Lebenstagen könnte dies verhindern helfen. Der Hörtest ist für das Baby völlig schmerzfrei. Die Teilnahme ist freiwillig.

Die modernste Methode bei Säuglingen zur Überprüfung des Gehörs ist die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE). Gemessen werden Schallwellen, die wir in unserem Ohr bilden. Fehlen diese Wellen, kann eine Schwerhörigkeit vorliegen. Die Messung funktioniert folgendermaßen: Mittels einer Sonde im äußeren Gehörgang wird eine Schallstimulation, ein „Klick“-Ton, ins Ohr gesandt. Dieser reizt die Sinneshaare entlang der Hörschnecke im Innenohr. Die Schwingungen der Härchen erzeugen ein feines Geräusch (Emission), das wiederum von der Sonde aufgenommen wird. Dieses Antwortsignal ist der Beweis, dass das Gehör funktioniert. Die Messung lässt sich am schlafenden Kind durchführen und ist völlig unkompliziert und schmerzfrei. Außerdem lässt sich diese Methode auch bei älteren Kindern problemlos anwenden. Die Messung der otoakustischen Emissionen ist deshalb die ideale Screening-Methode für die Erkennung von Hörstörungen.

Des Weiteren wird die so genannte BERA-Methode (BERA: Brainstem Electric Response Audiometry oder automatisierte Ableitung akustisch evozierter Hinstammpotentiale auch AABR abgekürzt) angewandt. Hierbei wird gemessen, wie das Gehirn auf Töne reagiert. Ähnlich dem Elektroenzephalogramm (EEG) werden dem Kind Elektroden an den Kopf geklebt. Über Kopfhörer werden dann Töne in unterschiedlichen Lautstärken gegeben, um festzustellen, ob die Töne vom Innenohr registriert werden und zum Gehirn weitergeleitet werden.

Durch die frühe Erfassung von Schwerhörigkeit soll eine möglichst zeitige Hörhilfenversorgung und damit ein weitgehend normaler Spracherwerb ermöglicht werden.

Eltern sollten das Gehör Ihres Kindes untersuchen lassen, wenn es:

  • in der vierten bis sechsten Lebenswoche bei lauten Geräuschen wie Türknallen nicht erschrickt,
  • mit drei bis vier Monaten die Augen nicht in Richtung einer Schallquelle richtet,
  • mit sechs bis sieben Monaten noch keine zweisilbigen Laute von sich gibt,
  • im zehnten Lebensmonat nicht auf leises Ansprechen aus kurzer Distanz reagiert und Warnrufe überhört
  • stiller als seine Altersgenossen ist und in der sprachlichen Entwicklung zurückbleibt.