Kinder- & Jugendärzte im Netz

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U3 – dritte Vorsorge

Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche ist die dritte Vorsorgeuntersuchung fällig (frühestens ab der 3. Lebenswoche und spätestens bis zur 8. Lebenswoche, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Da in den meisten Fällen die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik stattfinden, ist die U3 die erste Untersuchung bei dem Kinder- und Jugendarzt. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Gründlich überprüft er die Körperfunktionen, das Hörvermögen, die Augen (z.B., ob eine Linsentrübung vorliegt)  und die angeborenen Reflexe. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht.

In den meisten Fällen erkundigt sich der Kinder- und Jugendarzt über das allgemeine Verhalten des Kindes. Er fragt nach, ob es Probleme oder Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen gibt. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Beobachtungen dem Kinder- und Jugendarzt mitteilen. Dadurch wird dem Arzt eine Beurteilung über den Gesundheitszustand erleichtert.

Der kleine Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Die Tagestrinkmengen in dieser Zeit liegen meist bei 15% des aktuellen Körpergewichts.

Der Kinder- und Jugendarzt berät Eltern zu Impffragen und informiert sie bei Bedarf u.a. zu folgenden Themen: Plötzlicher Kindstod, Unfallverhütung, Kariesprophylaxe, Umgang mit "Schreibabys" und regionale Unterstützungsangebote. Mit der Einführung des neuen Gelben Heftes soll auch mithilfe einer Farbtafel die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann.