Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Nicht überhitzt ins Wasser springen

 

Wer überhitzt ins Wasser springt, kann im Extremfall einen Badetod erleiden. Insbesondere Kinder mit einer Herzschwäche sind gefährdet. Opfer können auch junge Schwimmer sein, die Alkohol getrunken haben.

„Nicht nur aus hygienischen Gründen sollten sich Heranwachsende auch duschen, bevor sie in einen Pool, in einen See oder ins Meer gehen, sondern auch, um sich etwas abzukühlen und den Körper auf den Temperaturunterschied vorzubereiten“, erklärt Prof. Hans-Jürgen Nentwich, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Kinder und Jugendliche, die Hitze ausgesetzt waren, können beim schnellen Eintritt in das kühle Wasser rasch das Bewusstsein verlieren und innerhalb weniger Minuten sterben.

Je heißer die Außentemperatur ist und je kälter die Wassertemperatur, desto schneller kann es zu einem sogenannten „Immersionsschock“ kommen. „Die Gefäße verengen sich, der Blutdruck steigt an und die Muskeln spannen sich an. Betroffene schnappen nach Luft, beginnen zu hyperventilieren und können kaum mehr die Luft anhalten, wodurch Wasser in ihre Lungen gelangt. Herzrhythmusstörungen können hinzukommen“, beschreibt Prof. Nentwich den Ablauf. Normalerweise kann ein Mensch etwa 60 bis 90 Sekunden die Luft anhalten, aber in diesem Zustand gelingt dies nur noch ein paar Sekunden.
Diese Reaktionen können bereits bei Wassertemperaturen um die 25° C auftreten, besonders ausgeprägt sind sie bei Werten zwischen 15 und 10° C. Kälterezeptoren der Haut reagieren auf die plötzliche Abnahme der Hauttemperatur, die sich aus dem Eintauchen in kaltes Wasser ergibt, es kommt zu heftigen Gegenmaßnahmen des Körpers, die das Ertrinken beschleunigen können.

Quelle: <link http: physiologyonline.physiology.org content nips _blank external-link-new-window external link in new>Physiology, <link https: www.springermedizin.de tod-im-schwimmbad _blank external-link-new-window external link in new>Rechtsmedizin
___________________________

Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.