Die Modedroge „Spice“ - eine Kräutermischung mit einem synthetischen Zusatz, der viermal so stark wie Cannabis wirkt - soll noch im Januar verboten werden. Dies erklärte die Bundes-Drogenbeauftragte Sabine Bätzing in Berlin. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt werde eine Eilverordnung unterschreiben, die voraussichtlich von Mitte Januar an gelte. Die Herstellung, der Handel und der Besitz sind dann laut Bätzing verboten.
Die Droge wird als Kräutermischung oder Räucherwerk verkauft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits vom Konsum der Kräutermischung abgeraten. In Österreich ist „Spice“ unter Berufung auf den Paragrafen 78 des dortigen Arzneimittelgesetzes, demzufolge der Handel mit Substanzen sofort unterbunden werden kann, wenn eine akute Gefährdung vorliegt, mittlerweile nicht mehr erlaubt. Auch in der Schweiz ist Spice bereits verboten.
Spice ruft beim Rauchen oder durch Einnahme nach etwa einer Viertelstunde u.a. Herzrasen, verlängerte Reaktionszeiten und langanhaltende Halluzinationen hervor. Das Bedienen von Maschinen oder Autofahren wäre in diesem Zustand (lebens-)gefährlich. Die Pflanzeninhalte und die Menge des synthetischen Cannabinoids JWH-018 schwanken bei den bisher getesteten Proben. Die genauen gesundheitlichen Auswirkungen können Experten bisher noch nicht abschätzen.
Nicht zuletzt wegen des großen Medieninteresses wurde aus einer unbekannten Kräutermischung eine „Modedroge“. Dazu Sabine Bätzing: „An der Modedroge ’Spice’ lässt sich beobachten, wie Drogentrends entstehen. Es hat sich gezeigt, dass die Medienberichterstattung auch dann werbewirksam ist, wenn sie warnen oder abschrecken will.“ Außerdem war „Spice“ bisher nicht im Urin nachweisbar und bei einer Rauschgiftkontrolle drohte kein Führerscheinverlust. Die „legale Ausweichmöglichkeit“ für Cannabiskonsumenten wird in wenigen Wochen entfallen sein.