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Kuren für Kinder weiterhin zuzahlungsfrei

Viele Eltern wissen nicht, dass Rehabilitationskuren auch nach der Gesundheitsreform für Kinder und Jugendliche von Zuzahlungen befreit sind. Mutter-Kind-Kuren kosten ebenfalls für Kinder nichts. Laut der Arbeiterwohlfahrt sollten gesundheitlich beeinträchtigte Mütter und Kinder diese Möglichkeit wahrnehmen, um eine Chronifizierung von Beschwerden oder Krankheiten zu verhindern...

Viele Eltern sind hinsichtlich Kuren aufgrund der vielen gekürzten Kassenleistungen verunsichert, so dass Rehakliniken für Kinder seit Jahresbeginn einen drastischen Rückgang in der Belegung verzeichnen. Dabei werden bei den Rehabilitationskuren für Kinder und Jugendliche auch nach der Gesundheitsreform keine Zuzahlungen fällig. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in Bad Kreuznach hin.

Auch die Mutter-Kind-Kuren sind von den aktuellen Leistungseinschränkungen der Gesundheitsreform nicht betroffen, so der Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband. Die Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren laut Beschluss des Deutschen Bundestages voll finanzieren. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, 10 Euro täglich. Das heißt nur die Mütter müssen diese Zuzahlung leisten. Falls die Finanzierung des Eigenanteils problematisch ist, kann mit den Krankenkassen und den Arbeiterwohlfahrt-Kurberatungsstellen nach Lösungen gesucht werden. Es sind auch Befreiungen von der Zuzahlung möglich.

Damit die Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Beihilfeträger alle Kosten einer Reha-Maßnahme übernehmen, müssen die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendarzt bzw. dem behandelnden Arzt einen Antrag stellen.