Allergien und Beschwerden wie Kopfschmerzen können bei Kleinkindern durch umsichtiges Renovieren und Einrichten des Kinderzimmers eingeschränkt werden. Darauf weist die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. So sollten bei Tapeten, Kleister oder Farben die angegebenen Trocknungszeiten nach der Verarbeitung unbedingt eingehalten werden. Die Renovierung des Kinderzimmers sollte bei guter Belüftung über die Bühne gehen. Anschließend seien mindestens zwei weitere Lüftungstage ratsam, so die Verbraucherschützer.
Beim Einkauf im Baumarkt empfehle es sich, auf emissionsarme Wandfarben und schadstoffarme Lacke zu achten. Erstere seien mit dem Umweltzeichen "UZ 102", letztere mit "UZ 12a" gekennzeichnet. Auch für emissionsarme Holzwerkstoffe oder Bodenbeläge gebe es entsprechende Kennzeichen. Gemieden werden sollten Produkte mit den Gefahrenhinweisen "R 37", "R 38", "R 42" und "R 4", die etwa auf mögliche Reizungen der Haut oder der Atemorgane hinwiesen.
Möbel, Matratzen oder Bodenbeläge sollten nach Angaben der Verbraucherschützer nach Möglichkeit vier bis sechs Wochen lang gelüftet werden, ehe sie im Kinderzimmer aufgebaut werden. Auf diese Weise könnten sich Lösungsmittel und Weichmacher verflüchtigen.