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Kinder- und Jugendärzte mahnen: „Antibiotika nie ohne ärztliche Verordnung!“

Die aktuell grassierenden Atemwegsinfekte treffen vor allem Kleinkinder und Säuglinge. Viele Eltern verlangen Antibiotikarezepte, immer wieder kommt es auch vor, dass Eltern ihren Kindern Antibiotika, die sich noch im heimischen Medikamentenkasten befinden, ohne ärztliche Verordnung verabreichen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mahnt: „Antibiotika für Kinder nur nach genauer Untersuchung und Abwägung aller therapeutischer Möglichkeiten!“

Dr. Benedikt Brixius, Sprecher des BVKJ im Saarland: „Die Mehrzahl der Infekte, die jetzt grassieren, wird durch Viren verursacht. Gegen sie können Antibiotika nichts ausrichten. Und auch bei bakteriellen Infekten ist nicht zwangsläufig ein Antibiotikum das richtige Medikament. Last but not least: Antibiotika wirken nicht wahllos auf alle, sondern spezifisch auf jeweils bestimmte Erreger. Einfach die angebrochene Packung aufzubrauchen, ist eine denkbar schlechte Idee.

Um herauszufinden, ob der Erreger eher bakterieller oder viraler Natur ist, können Kinder- und Jugendärzte per Schnelltest einen besonderen Blutwert bestimmen, das C-reaktive Protein (CRP). Der Test gibt zusammen mit einem Blutbild einen ersten Hinweis darauf, ob ein Antibiotikum angebracht ist. Auch anhand der Beschwerden kann der Kinder- und Jugendarzt einschätzen, ob die Beschwerden des Kindes eher durch Bakterien oder durch Viren verursacht sind. Eltern sollten ihrem Kinder- und Jugendarzt vertrauen, dass er auf der Grundlage der Befunde die richtige Therapie auswählt.

Antibiotika falsch oder unnötig anzuwenden, hilft dagegen dem Kind nicht, es kann sogar seine Darmflora beeinträchtigen und fördert Resistenzen. Wenn aber Bakterien gegen ein Antibiotikum resistent, also unempfindlich sind, wirkt das Medikament nicht mehr. Im schlimmsten Fall wird dann ein eigentlich harmloser Infekt zu einer lebensbedrohlichen Krankheit, weil man ihn nicht mehr behandeln kann. Diese Unempfindlichkeit hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Antibiotic Stewardship - der clevere Umgang mit Antibiotika

Um dieser bedrohlichen Tendenz entgegen zu wirken, wurde das Konzept des „Antibiotic Stewardship“ entwickelt. Es hilft den Praxen und Kinderkliniken weltweit und eben auch in Deutschland, verantwortungsvoll und zielgerecht Antibiotika bei Infektionserkrankungen einzusetzen. Für bestimmte Krankheiten wie Atemwegs-, Magen-Darm- oder Harnwegsinfekte, Infekte im Bereich von Hals-Nasen-Ohren, im Zentralen Nervensystem und in Knochen-Haut-Weichteilen empfiehlt das Antibiotic Stewardship jeweils spezielle Antibiotika. Regional, je nach Resistenzlage, können jeweils spezifische Empfehlungen gegeben werden.“

Wie Eltern helfen können, Antibiotika richtig einzusetzen

Ebenso wichtig wie die richtige Verordnung ist auch die richtige Handhabung des Antibiotikums. Dr. Benedikt Brixius empfiehlt Eltern:

  • Dosieren Sie das Antibiotikum genau so wie Ihr Kinder- und Jugendarzt es empfohlen hat.
  • Saftzubereitung: das Pulver wird mit einer definierten Wassermenge (die Fülllinie der Flasche beachten!) gelöst. Zu wenig oder zu viel Wasser verändert die Konzentration und damit wird die angeordnete Dosierung falsch.
  • Brechen Sie die Behandlung nicht vorzeitig ab.
  • Informieren Sie den Kinder- und Jugendarzt, falls Ihr Kind Erkrankungen der Leber oder Nieren hat.
  • Soll ein Antibiotikum alle acht Stunden genommen werden, bedeutet das nicht, dass Sie Ihr Kind nachts wecken müssen. Dreimal täglich jeweils vor den Mahlzeiten genommen wirkt das Medikament auch.
  • Fragen zur Dosierung, Mischung, weil das Medikament nicht reicht? Fragen Sie Ihren Kinder- und Jugendarzt um Rat.

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.