Hausarzt-Vertrag der BEK gilt nicht für Kinder und Jugendliche!

Um Verunsicherungen bei Eltern zu vermeiden, weist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. darauf hin, dass der Hausarzt-Modell-Vertrag zwischen der Barmer Ersatzkasse (BEK) und dem Dt. Hausärzteverband sich auf Erwachsene bezieht. Der Hausarzt für Kinder und Jugendliche ist und bleibt der Kinder- und Jugendarzt...

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) weist darauf hin, dass der Hausarzt-Vertrag zwischen Barmer Ersatzkasse (BEK) und Deutschem Hausärzteverband/BDA erst ab dem 19. Lebensjahr gilt.

Der Hausarzt von Kindern und Jugendlichen ist der Kinder- und Jugendarzt mit einer qualifizierten fünfjährigen Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin. Praxisgebühren fallen bei Kindern und Jugendlichen nicht an. Eine Einschreibung ist nicht erforderlich. Die freie Apothekenwahl bleibt unberührt.

Autor/Autoren: äin-red, bvkj Redaktion

Letzte Aktualisierung: 16.12.2025