Gefährlicher Trend: Pilzgift Muscimol in Fruchtgummis

Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wurden 2024 erstmals mehr als 5.300 Meldungen innerhalb eines Jahres eingestellt. Ein neues Phänomen waren Meldungen zu Süßwaren mit der psychoaktiven Substanz Muscimol. Sie kommt in der Natur in einigen Pilzarten vor und wurde vor allem in Fruchtgummis nachgewiesen. Allein die deutschen Behörden haben dazu im letzten Jahr sechs Meldungen im RASFF übermittelt.

© womue - stock.adobe.com

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Muscimol kann dosisabhängig Symptome einer akuten Vergiftung auslösen. Die Produkte sehen häufig aus wie gewöhnliche Süßigkeiten und sind daher besonders für Kinder attraktiv und gefährlich. Je nach Dosierung können bereits ein bis zwei Fruchtgummis Halluzinationen, Verwirrung, Erbrechen oder sogar Koma auslösen. Die zuständigen deutschen Behörden haben deswegen mehrfach Rückrufe eingeleitet und dafür gesorgt, dass betroffene Produkte vom Markt genommen werden.
Knapp 12% der RASFF-Meldungen (623) wurden 2024 von deutschen Behörden erstellt. Von allen Mitgliedsstaaten hat nur die Niederlande mit 752 Meldungen das Schnellwarnsystem noch stärker genutzt. Insgesamt war Deutschland von rund 1.100 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien als Empfänger betroffen.

Etwa 91% betrafen Lebensmittel. Die häufigsten Warngründe waren: Pestizidrückstände und Schimmelpilzgifte in Obst, Gemüse und Trockenfrüchten, Aflatoxine in Nüssen und Nusserzeugnissen sowie Nachweise von Salmonellen in Geflügelfleisch. Der Hauptbeanstandungsgrund bei Futtermitteln, die rund sechs Prozent der Meldungen betrafen, waren ebenfalls Verunreinigungen mit Salmonellen. 3% der Meldungen betrafen Lebensmittelkontaktmaterialien wie Geschirr, Besteck, Backformen oder Kochutensilien. Hier wurde vor der Migration unerwünschter Stoffe wie primärer aromatischer Amine, Formaldehyd oder Melamin gewarnt.

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Harald Händel, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 
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Quellen: idw-online.de, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)


 

Autor/Autoren: äin-red, bvkj Redaktion

Letzte Aktualisierung: 17.12.2025