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Erneute Masernhäufung in München – auch Säuglinge betroffen

In München grassieren wieder die Masern. Laut Auskunft des Referates für Gesundheit und Umwelt sind seit Januar 2014 mehr als 30 Menschen in München an der hochansteckenden Virusinfektion erkrankt – darunter auch mindestens acht Säuglinge.

In München grassieren wieder die Masern. Laut Auskunft des Referates für Gesundheit und Umwelt sind seit Januar 2014 mehr als 30 Menschen in München an der hochansteckenden Virusinfektion erkrankt – darunter auch 8 Säuglinge. „Für Kinder im ersten Lebensjahr kann einen Infektion mit Masern sehr gefährlich sein, denn das Risiko an einer schweren Spätfolge der Masern zu erkranken, steigt, je jünger das Kind bei einer Infektion ist. Da es gegen diese Form der Maserngehirnentzündung (Subakute Sklerosierende Panenzephalitis – kurz SSPE) keine Therapie gibt, sollten Säuglinge keine Kindertagesstätten oder Krippen besuchen, wenn dort Masern aufgetreten sind“, warnt Dr. Brigitte Dietz, Pressesprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Bayern. Eine Masernerkrankung beginnt unspezifisch – die Symptome sind ähnlich wie bei einem grippalen Infekt. Etwa fünf Tage nach der Infektion kommt es zu dem typischen Hautauschlag. Komplikationen, wie Entzündungen der Augen oder der Lunge, sind nicht selten. Die Masernviren können auch ins Gehirn eindringen und sich dort weiter vermehren. Diese so genannte Masernenzephalitis ist besonders gefährlich und kann auch tödlich enden. „Das Wort Kinderkrankheit verharmlost diese Erkrankung. Leider sind Masern auch für Erwachsene gefährlich – mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Komplikationen sogar an. Allerdings kann man sich als Erwachsener mit einer Impfung gegen Masern schützen. Säuglinge hingegen können erst ab dem 11ten Lebensmonat gegen Masern geimpft werden. Vorher sind die Kleinen auf den Schutz ihrer Umgebung angewiesen. Wer also mit Säuglingen Kontakt hat, sollte unbedingt gegen Masern geimpft sein – das gilt insbesondere auch für Erwachsene und Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen, die auch Säuglinge betreuen. Daher fordern wir Kinder- und Jugendärzte seit Jahren die Impfbescheinigung als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie (der) Kindergärten, Kindertagesstätten und Krippen“, erläutert Dr. Brigitte Dietz die Position des BVKJ.

Ungeimpfte Mütter – Babys ohne Schutz
Mütter, die selbst nicht gegen Masern geimpft wurden oder die Masern nicht selbst durchmacht haben, geben ihren Babys keinen Schutz mit auf den Lebensweg. „Frauen mit Kinderwunsch sollten überprüfen, ob sie einen Schutz gegen Masern haben. Denn diese Antikörper werden über die Nabelschnur später an den Nachwuchs übertragen und schützen so das Kind in den ersten 5 bis 6 Lebensmonaten. Und trotzdem gibt es eine Lücke bis zur ersten Masernimpfung ab dem elften Lebensmonat. Daher sind Säuglinge auf den Schutz ihrer Umgebung angewiesen“, so Dietz. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin empfiehlt für Kleinkinder zwei Impfungen im ersten und zweiten Lebensjahr. Für ungeschützte Erwachsene ab Jahrgang 1970 empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern.

Quellen: Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Robert Koch Institut

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