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Beispielhafte Stärkung der besonders qualifizierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Kinder- und Jugendärzte begrüßen Vertragsabschluss mit BEK/GEK und Schlichterspruch in Bremen. Laut dem Präsidenten des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann, ist dadurch die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Kinder- und Jugendmedizin für den Bereich der ambulanten Grundversorgung ein Stück sicherer geworden ...

„Die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Kinder- und Jugendmedizin ist für den Bereich der ambulanten Grundversorgung ein Stück sicherer geworden“, freut sich Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland (BVKJ). Hartmann nimmt dabei Bezug auf die Übernahme eines Vertrages zur pädiatriezentrierten Versorgung der Gmünder Ersatzkasse durch die neue BarmerGEK nach der Fusion beider Kassen ab dem 1.1.2010. Daneben begrüßte er den Bremer Schlichterspruch zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V, der die ambulante Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in einem separaten Vertrag mit Kinder- und Jugendärzten vorsieht.
„Wir sind sehr zufrieden, dass die BEK nach ihrer Fusion mit der GEK den dort mit uns nach § 73 b abgeschlossenen Vertrag einer pädiatriezentrierten Versorgung übernommen hat“, erläutert Hartmann. „Ein wesentlicher Schwerpunkt dieses Programms ist eine verstärkte Prävention durch drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U 10, U 11 und J2), die Übernahme der Kosten für die Impfung gegen Rotavirus-Infektionen und die Möglichkeit, primäre Prävention durch eine Präventionsrezept zu veranlassen. BarmerGEK und BVKJ schließen die klaffenden Versorgungslücken der gesetzlichen Vorsorgen: zum einen die U10 und U11 zwischen den gesetzlichen Vorsorgen zum fünften (U9) und dann erst wieder ab dem 12. Geburtstag (J1), zum anderen die J2 mit 16 bis18 Jahren zu Ende der Pubertät und zum Eintritt in das Berufsleben.“ Laut Hartmann können diese Vorsorgeuntersuchungen im Gegensatz zu den gesetzlich garantierten Vorsorgen ausschließlich durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt werden. „Dies entspricht unserer Auffassung, wonach Kinder- und Jugendärzte aufgrund ihrer speziellen Weiterbildung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise qualifiziert sind“, bekräftigt Hartmann.

Die neuen Vorsorgen seien insbesondere wichtig, weil sie "neuen Morbiditäten" Rechnung trügen. Insbesondere in den letzten 20 Jahren habe sich das Krankheitsspektrum von Kindern und Jugendlichen stark verändert: Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörungen, Übergewichtigkeit, Essstörungen, Ängste oder Leistungs- und Entwicklungsstörungen hätten sich mehr und mehr in den Vordergrund der Vorstellungsanlässe geschoben. Dem müsse ein frühes Präventionsangebot entgegengesetzt werden. "Soziale Benachteiligung ist der zentrale Einflussfaktor für Kindergesundheit und gesundheitliches Risikoverhalten. Präventionsprogramme müssen besser auf sozial benachteiligte Kinder und deren Eltern zugeschnitten werden", erläutert der Präsident.

Aber auch ein für die Kinder- und Jugendärzte positiver Schiedsspruch in Bremen war Anlass für Freude im BVKJ. In dem Schiedsverfahren zwischen der AOK Bremen/ Bremerhaven, dem Hausärzteverband Bremen und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft Köln über den gesetzlich vorgeschriebenen Vertrag (§ 73 b) zur hausarztzentrierten Versorgung war festgelegt worden, dass es lediglich für volljährige AOK-Versicherte ab 1.Januar 2010 eine eigenständige hausärztliche Versorgung mit Allgemeinärzten, praktischen Ärzten und Hausarztinternisten geben wird. Für die Versorgung durch Kinder- und Jugendärzte gilt der Vertrag nicht. Für sie soll ein spezifischer Versorgungsvertrag abgeschlossen werden. „Der Schlichter hat damit den von uns vorgelegten Nachweisen entsprochen, dass die hausärztliche Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in Bremen zu über 90% durch Kinder- und Jugendärzte gesichert wird. Das gilt sowohl für die Behandlung von Erkrankungen wie auch die Durchführung von Vorsorgen und Impfungen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für den Erhalt des medizinischen Versorgungsalltages unserer nachfolgenden Generation durch Kinder- und Jugendärzte. Die AOK Bremen ist jetzt aufgefordert, sich ein Beispiel an der AOK Bayerns zu nehmen und mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte einen separaten Vertrag zur qualifizierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin abzuschließen.“ Der bayerische Vertrag zur PzV (pädiatriezentrierte Versorgung) ist bereits seit dem 01.07.2009 in Kraft.