Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Babysitter - professionelle Kinderbetreuung finden

Eltern, die einen Babysitter suchen, können gezielte Vorabinformationen bei Agenturen oder auch im Internet bekommen. Der Babysitter sollte u.a. mit Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kindern vertraut sein, um im Notfall richtig reagieren zu können. Er muss über eine chronische Krankheit, wie Asthma oder Diabetes, sowie Allergien des Kindes informiert werden...

Stehen keine Verwandten oder Bekannten für eine Betreuung der Kinder über mehrere Stunden zur Verfügung, müssen Eltern gelegentlich auf Babysitter zurückgreifen. Um gezielte Vorabinformationen über den Babysitter zu bekommen, können Eltern das Internet (z.B. www.babysitter.de oder www.sitter-vermittler.de), aber auch Agenturen vor Ort aufsuchen.

Gute Voraussetzungen für einen Babysitter sind der Besuch eines Babysitterkurses (Erste Hilfe bei Krankheit und Unfall, Säuglingspflege, Rechte und Pflichten eines Babysitters, Entwicklung des Kindes, Spielpädagogik - Beschäftigungsmöglichkeiten mit Kindern) oder eine kinderspezifische Ausbildung. Der Babysitter sollte auf jeden Fall mit Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kindern vertraut sein, um im Notfall richtig reagieren zu können.

Über den Ort der Hausapotheke für den Notfall informieren
Bevor Eltern das Haus verlassen, sollten sie wichtige Telefonnummern hinterlassen (Wo sind die Eltern erreichbar, Nummer des Nachbarn oder von Freunden, Polizei, Feuerwehr, Vergiftungszentrale, Kinder- und Jugendarzt). "Hat das Kind eine chronische Krankheit, wie Asthma oder Diabetes, muss der Babysitter über Medikamente Bescheid wissen. Auch Allergien müssen bekannt sein. Zeigen Sie der Betreuungsperson, wo sich Ihre Hausapotheke sowie das Erste-Hilfe-Material befinden", empfiehlt Dr. Thomas Fendel, Kinder- und Jugendarzt in München. "Klären Sie auch, was in der Betreuung enthalten ist (Spazierengehen, Hausaufgabenbetreuung, Spielen, Baden usw.) und was dem Kind erlaubt bzw. verboten ist."

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Die Kosten müssen vom Arbeitgeber, d. h. von den Eltern, getragen werden. Die Beiträge variieren je nach Bundesland (Zentrale: Bundesverband der Unfallkassen e.V., Fockensteinstr. 1, 81539 München). Auch der Babysitter sollte versichert sein, die übliche Haftpflichtversicherung reicht in der Regel nicht aus. Die Versicherung muss eine "Betreuung im Auftrag" absichern. Dies sollte sich der Babysitter am besten schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen.