Beschluss der WAG Umweltmedizin in der Gesellschaft
Pädiatrische Allergologie & Umweltmedizin
Verabschiedet auf der MV der GPA am 28.1.2012 in der untenstehenden Fassung
Im Sinne der Verhältnisprävention werden die Bemühungen des UBA unterstützt, das technische Regelwerk im Bäderwesen so zu ändern, dass der Trichloramingehalt der Hallenbadluft unterhalb von 0,2 mg/m3 liegt, wie dies mittlerweile in der Schweiz umgesetzt ist.
Dieser Wert wird auch von der Ad-Hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte des UBA in deren Publikation vom August 2011 als toxikologisch unbedenklich eingeschätzt. Dadurch kann die Unbedenklichkeit des Babyschwimmens hinsichtlich eines erhöhten Asthmarisikos weitgehend gesichert werden. Solange dieser Grenzwert noch nicht flächendeckend eingehalten wird, sollen Kinder- und Jugendärzte im Rahmen der U4 - U7 individuell Familien mit Hochrisikobzw. mit bereits allergisch erkrankten Kindern zur Zurückhaltung beim Babyschwimmen beraten.
Ferner soll im Sinne der Verhaltensprävention auf die Bedeutung des Duschens und Reinigens vor dem Schwimmen hingewiesen werden, um so die Stickstoffeinträge ins Wasser zu reduzieren, denn damit reagiert das Chlor zu Trichloramin.
Dr. Thomas Lob-Corzilius
Sprecher der WAG Umweltmedizin