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Selektiv-Verträge stärken Gesundheits-Prävention in den Praxen

Die Prävention von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen wird durch Selektiv-Verträge in der Praxis gefördert. Zu diesem Ergebnis kommt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) nach den mehrjährigen Erfahrungen mit Zusatzverträgen, in denen Leistungen angeboten werden, die nicht Bestandteil der Regelversorgung sind.

„Wir haben bereits im Jahr 2007 mit der Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern einen Versorgungsvertrag unter dem Markennamen „Starke Kids“ geschlossen, der zu einer deutlichen Zunahme von Vorsorgen in unseren Praxen geführt hat. Eltern, Kinder und Jugendliche haben die neuen Angebote, wie den Kindergartencheck (U 7a), den Grundschulcheck I und II (U10 u. U11) und auch die Jugendvorsorge (J2), sehr gut angenommen. Teilweise konnten wir die Vorsorgequote beim Grundschulcheck in unserer Praxis verdoppeln“, zieht Dr. Martin Lang, Landesvorsitzender des BVKJ Bayern Bilanz. Auch für das Präventionsgesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll, sieht sich der Pädiater durch den sukzessiven Ausbau der Selektiv-Verträge gut gerüstet. „Neben den neuen Vorsorgeuntersuchungen können wir unseren Patienten in unseren Praxen auch weitere wichtige Gesundheitspräventionsmaßnahmen anbieten und so frühzeitige Fehlentwicklungen erkennen. Dazu gehören ein frühzeitiges augenärztliches Screening, eine logopädische Testung, die Kooperation der Kinder- und Jugendärzte mit den Kindergärten und die Beurteilung der Stärken und Schwächen in der Entwicklung des Kindes. Die Vertragsarbeitsgemeinschaft entwickelte hierzu ein eigenes Vorsorgeheft, das allen BKK-Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt wird“, erläutert Lang die abgestimmten Maßnahmen zwischen Pädiatern und Krankenversicherung.

Zunahme von seelischen Erkrankungen erfordert neue Konzepte bei Erkennung und Behandlung

Auch in Bezug auf die so genannten „Neuen Morbiditäten“ sieht der Landesvorsitzende des BVKJ, der auch in der Vertragskommission des Verbandes sitzt, die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung mit Selektiv-Verträgen deutlich im Vorteil gegenüber der Regelversorgung. „Wir sehen seit Jahren immer mehr Kinder und Jugendliche in den Praxen, die unter Leistungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefiziten und anderen seelischen Erkrankungen leiden. Um diesen Gesundheitsproblemen in der Praxis zu entsprechen, haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen neue Angebote entwickelt. Dazu gehört eine sozialpädiatrische Therapiesprechstunde zur ambulanten, wohnortnahen Betreuung von Entwicklungsfragen sowie zu Aspekten der emotionalen, sozialen und schulischen Kompetenz der Kinder. Dieses Angebot der Therapiesprechstunde für BKK-Versicherte ist hinsichtlich seines Leistungsumfangs und der Behandlungsintensität bundesweit einmalig.“
Und auch zukünftig können Versicherte eine hohe ambulante Versorgungsqualität erwarten. Derzeit werden Konzepte zur Früherkennung beginnender Fehlsichtigkeit bereits im ersten Lebensjahr entwickelt sowie das innovative Telemedizinkonzept zur frühzeitigen Einschaltung spezialisierter Experten bei schwierigen medizinischen Fragestellungen in der Kinder- und Jugendarztpraxis.

„All diese neuen Versorgungsmodelle können nur im Rahmen von Selektiv-Verträgen entwickelt und in der Praxis getestet werden, bevor sie Teil der Regelversorgung werden. Insofern setzen wir Pädiater in der Praxis auf die langjährige und nachhaltige Partnerschaft mit den gesetzlichen Krankenkassen, mit der sich auch eine völlig neue Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitssystem etabliert hat“, so Lang.

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