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Medizinische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche gefährdet

Weniger Kinder- und Jugendarztpraxen - weniger Impfungen, weniger Vorsorgen, weniger gesunde Kinder und Jugendliche.

Die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen ist in Gefahr, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendmedizin ändert. Es ist vorgesehen, dass für jedes Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) künftig eine halbe Kinder- und Jugendarztpraxis wegfallen soll. „Es wird dann viel weniger Kinder- und Jugendarztpraxen geben, die sich um die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen kümmern, um Vorsorgen und Impfungen, um die Hilfe bei akuten Infekten und bei den immer zahlreicheren Entwicklungsstörungen,“ so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der kinder- und Jugendärzte heute in Köln.

Die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen ist in Gefahr, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendmedizin ändert. Es ist vorgesehen, dass für jedes Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) künftig eine halbe Kinder- und Jugendarztpraxis wegfallen soll. „Es wird dann viel weniger Kinder- und Jugendarztpraxen geben, die sich um die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen kümmern, um Vorsorgen und Impfungen, um die Hilfe bei akuten Infekten und bei den immer zahlreicheren Entwicklungsstörungen,“ so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der kinder- und Jugendärzte heute in Köln.

Die drohende Entwicklung hat mit der starren Bedarfsplanung für die hausärztliche Versorgung zu tun, die der § 73 SGB festlegt. Sie macht keinen Unterschied zwischen Kinder- und Jugendarztpraxen, die ausschließlich hausärztlich tätig sind und Praxen, die überwiegend spezialärztlich (z.B. kinderallergologisch,- kardiologisch) tätig sind. Alle pädiatrischen Versorgungsformen werden in der Bedarfsplanung einheitlich behandelt. Hausärztlich tätige Kinder- und Jugendarztpraxen stellen den überwiegenden Anteil der Praxen dar und stellen die ambulante Grundversorgung der Kinder und Jugendlichen sicher, fachärztliche Kinder- und Jugendärzte übernehmen nur zum Teil Grundversorgungsaufgaben und sind in der Regel überwiegend mit der Behandlung spezifischer Organerkrankungen ausgelastet. Sozialpädiatrische Zentren haben auf Überweisung einen spezifischen Versorgungsauftrag in der Behandlung komplex chronisch-kranker Kinder und Jugendlicher, in der Behandlung spezifischer Störungsbilder der Entwicklung, des Verhaltens, der schulischen Leistungen oder psychischer Auffälligkeiten.

Außerdem kaufen Kliniken immer mehr allgemeinpädiatrische Praxissitze auf, die bisher die pädiatrische Grundversorgung vor Ort sichergestellt haben. Sie wandeln sie um in rein fachärztliche Sitze oder auch Sozialpädiatrische Zentren ohne Teilnahme an der pädiatrischen Grundversorgung. Diese dünnt damit zunehmend aus.
Dr. Wolfram Hartmann: „Die Politik muss hier eingreifen. Sie muss die hausärztlich-pädiatrische Grundversorgung sichern. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Diese beginnt mit der Grundversorgung, mit Impfungen, Vorsorgen, mit der Betreuung chronisch kranker Kinder, mit der Hilfe für entwicklungsgestörte Kinder etc. Ohne diese Grundversorgung wäre der hohe Standard der gegenwärtigen ambulanten kinder- und jugendärztlichen Betreuung in Deutschland in Gefahr.“