Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendärzte zu Gehaltssteigerung für MFA

Die MFA-Tarifgehälter werden bis 2023 um insgesamt zwölf Prozent steigen. Darauf haben sich der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) gestern in Berlin geeinigt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die Gehaltssteigerung, weist aber auch darauf hin, dass nur durch eine Steigerung des ärztlichen Honorarvolumens die Gehaltszuwächse für die Praxen zu schultern sein werden.

Dr. Thomas Fischbach kommentierte heute in Köln die zwölfprozentige Gehaltsanpassung, die die Tarifpartner gestern beschlossen haben:
„Wir halten die Steigerung der MFA-Gehälter über einen Zeitraum von drei Jahren für angemessen. Auch in unserem ureigenen Interesse. Für unsere Praxen wird es immer schwieriger, geeignetes medizinisches Fachpersonal zu finden und zu binden. Seit einigen Jahren müssen wir mit den Krankenhäusern konkurrieren, die deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Verfügung haben, dort liegt nach Zahlen des ZI bereits das monatliche Einstiegsgehalt für MFA um rund 500 Euro höher als für eine MFA in einer Arztpraxis, denn die Kliniken haben deutlich mehr Geld zur Finanzierung von Personal zur Verfügung.

Es ist also höchste Zeit, dass die Arbeit in den Praxen für MFA attraktiver gemacht wird. Gerade jetzt, in der Corona-Pandemie, ist sichtbar geworden, wie sehr sich MFA dafür einsetzen, dass unsere Patienten sicher versorgt werden. Sie sind systemrelevant.

Ohne sie würde die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland zusammenbrechen. Auf der anderen Seite müssen wir als Praxisinhaber und – inhaberinnen die Mehrkosten, die uns jetzt durch den Tarifabschluss entstehen, auch schultern können. Unsere Einkommen stagnieren aber seit Jahren, seit Beginn der Corona-Pandemie sinken sie sogar. Vor allem für kleine Praxen und junge Kinder- und Jugendärzte und ärztinnen, die sich neu niedergelassen haben, ist diese Situation existenzbedrohend. Vor ein paar Wochen erst hat der erweiterte Bewertungsausschuss eine Erhöhung des Orientierungswertes für ärztliche Leistungen in Höhe von 1,25 Prozent beschlossen (Zum Vergleich: für Kliniken beträgt der Anstieg 2,6 Prozent). Der minimale Zuwachs von 1,25 Prozent wird nicht reichen, um unseren MFA zwölf Prozent mehr Gehalt zu zahlen. Hier muss also dringend gegengesteuert werden, um die medizinische Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen auch weiterhin zu gewährleisten.“
__________________
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.