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HPV-Impfung – Frauen- und Kinderärzte lassen aufsichtsrechtliche Schritte gegen Krankenkassen prüfen

Die Behandlung von Frauen, die wegen einer HPV-Infektion an Gebärmutterhalskrebs erkranken, ist für die Krankenkassen erheblich preiswerter als die flächendeckende HPV-Impfung. Die Impfung wird nur dann kostengünstiger, wenn man auch die Folgen der Erkrankungen mit einbezieht, die zum größten Teil nicht aus dem Budget der Krankenkassen bezahlt werden: Arbeitsausfälle, Frühberentungen, Pflegebedürftigkeit, die Betreuung frühgeborener Kinder nach Konisationen, die Lebensqualität der Frauen und zuletzt den Tod an den Folgen der Krebskrankheit.

Die Behandlung von Frauen, die wegen einer HPV-Infektion an Gebärmutterhalskrebs erkranken, ist für die Krankenkassen erheblich preiswerter als die flächendeckende HPV-Impfung. Die Impfung wird nur dann kostengünstiger, wenn man auch die Folgen der Erkrankungen mit einbezieht, die zum größten Teil nicht aus dem Budget der Krankenkassen bezahlt werden: Arbeitsausfälle, Frühberentungen, Pflegebedürftigkeit, die Betreuung frühgeborener Kinder nach Konisationen, die Lebensqualität der Frauen und zuletzt den Tod an den Folgen der Krebskrankheit.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass immer noch große Krankenkassen in Deutschland ein hohes Interesse daran haben, dass die Kritik an der HPV-Impfung nicht einschläft: Jedes Mädchen, jede Frau, die sich nicht impfen lässt und damit das Risiko einer späteren Krebserkrankung in Kauf nimmt, ist für ihre Krankenkasse ein geldwerter Vorteil.

Impfung ist teurer als die Behandlung krebskranker Frauen
Bis heute bieten die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse auf ihren Homepages Broschüren zur HPV-Impfung an, in denen vor der Anwendung der Impfung außerhalb von klinischen Studien und vor unklaren Nebenwirkungen gewarnt wird, in denen die Wirksamkeit der Impfung insgesamt in Frage gestellt wird. Die Broschüren wurden im Jahr 2008 erarbeitet; eine der beiden Krankenkassen hat im Jahr 2011 eine Überarbeitung vorgelegt, die aber im Kern keine aktualisierten Aussagen enthält. Alle neueren Erkenntnisse, die zur HPV-Impfung seitdem erzielt wurden, werden von den beiden Krankenkassen ignoriert:

  • Der Rückgang der Krebsvorstufen in Australien, in denen die HPV-Impfung als Schulprogramm umgesetzt ist,
  • der große Survey 2013 aus Skandinavien, der an einer Million Mädchen und jungen Frauen – davon 700.000 ungeimpft, 300.000 geimpft – nachweisen konnte, dass durch die Impfung keinerlei schwere Nebenwirkungen auftreten,
  • die Empfehlung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC, European Centre for Disease Prevention and Control), alle Anstrengungen zur flächendeckenden Einführung der Impfung zu unterstützen.

Stattdessen berufen sich die Krankenversicherungen in ihren Broschüren weiterhin auf ein Statement des ECDC aus dem Jahr 2008, in dem die Organisation damals gefordert hatte, dass die Impfung nur unter kontrollierten klinischen Bedingungen angewendet werden sollte. Dieselbe Institution bedauert heute, dass die Impfung noch nicht überall flächendeckend eingesetzt wird und ermuntert alle Länder zu verstärkten Anstrengungen, mögliche Hindernisse für die Impfung aus dem Weg zu räumen.

Neue Erkenntnisse werden ignoriert
„Wir haben beide Krankenkassen-Vorstände bereits im Dezember 2013 auf die veralteten Broschüren aufmerksam gemacht und darum gebeten, dass sie aktualisiert beziehungsweise aus dem Angebot entfernt werden“, erläutert Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. „In diesem Schreiben haben wir alle aktuellen wissenschaftlichen Publikationen und ECDC-Statements mitgeschickt, so dass niemand mehr sagen kann, dass er nicht informiert war.“ Anfang April 2014 wurden beide Krankenkassenvorstände erneut angeschrieben. „Bis heute haben beide Krankenkassen die Broschüren nicht von ihren Homepages entfernt. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Barmer GEK und die TK an ihrer impfkritischen Haltung festhalten wollen“, so Dr. Albring. „Das ist umso zynischer, als die TK die Impfung bis zum 26. Lebensjahr empfiehlt, weil das besonders verantwortungsvoll aussieht; aber dann rät sie ihren Versicherten, die sich näher informieren wollen, davon ab.“

Die HPV-Leistung ist laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Eine Krankenkasse, die ihren Versicherten diese Impfung zwar anbietet, gleichzeitig aber in ihren Informationsmaterialien eine Ablehnung der Impfung nahelegt, verstößt nach Ansicht der beiden ärztlichen Berufsverbände gegen ihren gesetzlichen Auftrag, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten.

Meldung beim Bundesversicherungsamt
Aus diesem Grund haben der Berufsverband der Frauenärzte e.V. und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. dem Bundesversicherungsamt die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse gemeldet und um eine aufsichtsrechtliche Prüfung gebeten. „Wir hoffen, dass dieser Schritt zu einem Umdenken in den beiden Krankenkassen beitragen kann“, betont Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V..

„Die versicherten jungen Mädchen und ihre Eltern zuerst falsch zu informieren, sie eine Entscheidung gegen die Impfung treffen zu lassen, die im Grunde nicht mehr korrigiert werden kann, und dann von einer selbstverantwortlichen und mündigen Entscheidung zu sprechen, das ist nicht akzeptabel und entspricht weder den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission noch den Beschlüssen des Gemein-samen Bundesausschusses“, formuliert Dr. Hartmann. „Wir haben hier die erste Impfung, die Krebs ver-hindern kann, aber beide Krankenversicherungen versuchen, die Kosten für die Impfungen zu senken und riskieren Gesundheit und Leben dieser jungen Mädchen. Dies widerspricht auch der UN-Kinder-rechtskonvention, die in diesem Jahr 25 Jahre alt wird. Und da die Broschüren nicht nur für Versicherte zugänglich sind, sondern über das Internet auch der gesamten Öffentlichkeit, ist der Wirkungskreis dieser nicht dem medizinischen Wissensstand entsprechenden Botschaften noch erheblich größer.“

© BVF und BVKJ 2014

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Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung des Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.(BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.frauenaerzte-im-netz.de und www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf eine der Startseiten oder auf eine Unterseite eines der beiden Portale verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.