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Früherkennung von Kindesmisshandlungen – Kinderärzte fordern verbindliche Vorsorgen mit Meldepflicht

Um Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen bzw. vermeiden zu können, plädiert der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder - verbunden mit einem gesetzlich verankerten, bundesweiten Meldewesen...

Um Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen künftig besser erkennen bzw. vorbeugen zu können, fordern Deutschlands Kinder- und Jugendärzte verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für jedes Kind - verbunden mit einer Meldepflicht. „Wir Kinder- und Jugendärzte begrüßen die derzeitigen Initiativen der Politik zum Ausbau eines sozialen Frühwarnsystems. Doch kann dieses aus unserer Sicht nur funktionieren, wenn ein gesetzlich geregeltes, bundesweites Meldewesen für die Teilnahme an Früherkennungs-untersuchungen besteht. So könnten ein personell gestärkter Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bzw. die Jugendhilfe Eltern bisher nicht registrierter Kinder an die Termine erinnern und diejenigen Familien ausfindig machen, die sich einer Früherkennungsuntersuchung grundsätzlich entziehen“, erklärt Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) in Köln. „Ziel muss letztendlich ein flächendeckendes Netzwerk verschiedener Fachgruppen und Anlaufstellen sein, das vorbeugend greift. Gefährdete Kinder und Risiko-Familien müssen frühzeitig Hilfe erhalten, überforderte Eltern brauchen zeitnahe und kompetente Unterstützung bei der Erziehung“, betont Dr. Hartmann.

Zielgerichtete Erweiterung des Untersuchungskatalogs
Die Rolle der Kinder- und Jugendärzte im Rahmen eines solchen Früherkennungs¬programms ist für den BVKJ klar definiert: „Aufgrund unserer Aus- und Weiterbildung sind wir die Experten der 0- bis 18-Jährigen. Die qualifizierte Beurteilung des Entwicklungsstandes eines Kindes und damit auch die frühzeitige Erkennung von Anzeichen der Verwahrlosung und Misshandlung gehören in unsere Hände. Wichtig ist es nur, die Inhalte verbindlicher Früherkennungsuntersuchungen zielgerichtet und einheitlich zu erweitern und die finanzielle Seite dieser Mehrbelastung zu klären. Hier ist die Politik gefragt, damit die Kosten nicht auf den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sitzen bleiben“, meint der BVKJ-Präsident.

Für diese Forderungen bedarf es einer Änderung im Sozialgesetzbuch, zu der die Kinder- und Jugendärzte die Politik wiederholt aufgefordert haben. „Aber leider sieht das Bundesgesundheitsministerium dazu im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform keine Notwendigkeit“, beklagt Dr. Hartmann. „Doch nur durch ein balanciertes Nebeneinander von Fordern und Fördern kann die Gesellschaft – gemeinsam mit den Eltern – mittelfristig eine Sicherstellung des Kindeswohls für möglichst alle Kinder erreichen.“

Lücken in der Prävention schließen
Um generell eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufen zu ermöglichen, und Lücken der bisherigen 10 Vorsorgen
(U1-J1) zu schließen, ruft der BVKJ Eltern zu zusätzlichen Untersuchungen ihres Kindes auf. Hierzu zählen die U7a mit 3 Jahren, die U10 zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr, die U11 zwischen dem 9. und 10. Lebensjahr sowie die J2 im Alter von 15 und 17.