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BVKJ und DAKJ begrüßen neuen Jugendmedienschutz

„Das neue Gesetz schützt Kinder und Jugendliche und gibt Eltern Orientierung. Nun kommt es auf die Umsetzung an.“

Berlin, 29.04.2021. Das Jugendschutzgesetz, das am 1. Mai 2021 in Kraft tritt, soll Kinder und Jugendliche künftig wirksamer als bisher vor Cybermobbing, sexueller Ausbeutung, Computerspiel- und Internetabhängigkeit sowie Kostenfallen schützen. Endlich gibt es eindeutige Alterskennzeichnungen und eine Handhabe auch gegen Verstöße der ausländischen Gaming-Industrie. Damit erfüllt das neue Gesetz essentielle Forderungen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), dem Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften.

„Dass eine Anpassung des Gesetzes trotz erheblicher Widerstände seitens der Gaming-Industrie gelungen ist, dafür können wir der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfamilienministerium nur gratulieren und danken,“ erläutert Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der DAKJ. „Wie wirksam dieser Schutz allerdings sein wird, das hängt jetzt von der Ausstattung der neuen Bundeszentrale ab, aber auch von der aktiven Mitwirkung der Länder, damit Verstöße gegen den Jugendschutz wirksam geahndet werden können,“ ergänzt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte.

Das neue Gesetz ähnelt den Gesetzen, die Jugendliche in der analogen Welt vor Alkohol, Nikotin und anderen Drogen schützen. „Wir halten das für angemessen angesichts der psychischen und physischen Gesundheitsrisiken, die von Medien ausgehen können,“ so Fischbach. „In unseren Praxen sehen wir täglich, wie stundenlanges Gaming motorische und sprachliche Entwicklungsstörungen, Lese- und Aufmerksamkeitsstörungen, Schlafstörungen, Depressionen und Übergewicht verursacht, wie Kinder unter den Folgen von Cybermobbing in sozialen Netzwerken leiden. Es ist höchste Zeit, dass Kinder und Jugendliche vor diesen Auswirkungen besser geschützt werden.“

In der DAKJ hat sich eine Arbeitsgruppe zur Novelle des Jugendschutzgesetzes gebildet, der außerdem angehören: Frau Prof. Dr. U. Thyen, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, PD Dr. B. Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sowie Jakob Florack, Ambulanzleiter einer Spezialsprechstunde für Internetabhängige Jugendliche. Die Arbeitsgruppe Jugendschutzgesetz der DAKJ hat folgende Forderungen:

  • Mitarbeit von Kinder- und Jugendärzt:innen und -psychiater:innen in den Entscheidungsgremien der neuen Bundeszentrale.
  • Verbot von digitalen Glücksspiel-Mechanismen in Spielen wie „Coin Master“ für Kinder und Jugendliche.
  • Verbot von In-App-Käufen in Spielen für Kinder und Jugendliche, bei denen Kinder zum Geldausgeben verleitet werden, wenn sie z. B. Wartezeiten vermeiden wollen, um das nächste Level zu erreichen. Ihre oft nicht voll ausgeprägte Impulskontrolle kann das nicht verhindern, zumal sich der Abrechnungsweg über Smartphone-Rechnungen sehr vereinfacht hat.
  • Strenge und zuverlässige Bewertung von Medieninhalten.
  • Strenge und zuverlässige Alterskontrollen. Die Altersklassifikation nach dem Internationalen Alterseinstufungszusammenschluss IARC ist zu übernehmen. Bei Inhalten für Erwachsene muss das Alter bei jedem Aufruf kontrolliert bestätigt werden.

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Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.dakj.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf eine dieser Startseiten oder auf eine Unterseite davon verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.