Gehirnhautentzündung

Die Gehirnhautentzündung wird von unterschiedlichen Bakterien und Viren hervorgerufen.

Gegen viele Erreger wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich geimpft (MeningokokkenC, Pneumokokken, FSME, HIB, Masern, Mumps, Windpocken).

Eine Schilderung finden Sie hier von der ARD.

Meningokokken B

Die Meningokokken B Infektion liegt uns besonders am Herzen. Die Erkrankung ist besonders heimtückisch, denn es geht extrem schnell von den ersten Symptomen bis zum schweren Ende. Wahrscheinlich gibt es kaum einen Kinder- und Jugendarzt, der/die noch nie einmal fassungslos neben dem Bett eines erkrankten Kindes gestanden hat.

Die Impfung gegen diese Gehirnhautentzündung ("MenB") ist seit 2013 in Europa zugelassen. D.h. 

  • diese Impfung ist wirksam, sie schützt die Geimpften vor der Erkrankung. 
  • die Nebenwirkungen sind im Rahmen der üblichen Nebenwirkungen von Impfungen (ev. roter, dicker Arm, ev. erhöhte Temperatur, ev. Abgeschlagenheit).

Warum uns diese Erreger solche Angst machen, das ist in diesem Artikel des Hamburger Abendblattes sehr emotional beschrieben. Der Artikel beschreibt die Geschichte des kleinen Emders Elias. Das ist Nichts für schwache Nerven. (und schwerer zu ertragen sind die Fotos)

Impfung gegen Meningokokken B

Seit Januar 2013 ist ein guter, wirksamer, verträglicher Impfstoff in Deutschland zugelassen.

Fremdsprachige Merkblätter (englisch, französisch, türkisch, russisch und arabisch) finden Sie auch zu dieser Erkrankung auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum download.

Wenn Ihr Kind älter als 5 Jahre ist, dann übernehmen fast alle Krankenkassen die Impfung (manche allerdings nicht komplett). Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und bleiben Sie hartnäckig!

Meningokokken ACWY

Vieles dazu ist schon beschrieben. Weitere Informationen finden Sie auf diesen Seiten.

Wer bezahlt die Impfung?

Meningokokken-B-Impfung: auf Karte, möglichst im 1. Lebensjahr (vor 5. Geburtstag).

Meningokokken ACWY: auf Karte für alle Kinder/Jugendlichen von 12-14 Jahren. Wenn Ihr "Kind" älter ist, dann dürfen wir diese Impfung bis zum 25. Geburtstag nachholen. (Die bisherige Impfung gegen Meningokokken C ist entfallen.) 

MenB bis zum 5. Geburtstag und MenACWY nach dem 12. Geburtstag - so funktioniert es: 

  1. Termin vereinbaren
  2. kommen
  3. impfen

Bitte überlegen Sie sich, ob Sie Ihr Kind statt der entfallenden Meningokokken-C-Impfung nach dem ersten Geburtstag gegen Men-ACWY impfen lassen (früher Schutz, aber selbst zu bezahlen).

MenB nach dem 5. Geburtstag und Men ACWY vor dem 12. Geburtstag - so funktioniert es für die, die MenACWY vor dem 12. Geburtstag impfen wollen):

  1. Sie vereinbaren einen Termin - eventuell müssen Sie vorher unterschreiben, damit wir den Impfstoff bestellen dürfen.
  2. Wir impfen und Sie bekommen eine Rechnung von der Apotheke und eine von uns.
  3. Sie können versuchen, die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen (z.B. AOK 80%-Regel).