Praxis für Kinder- u. Jugendmedizin, Kinder-Pneumologie, Dr. med. M. Seitz, Dortmund
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über eine Neuerung im Umgang mit nicht wahrgenommenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen ("no-shows") informieren.
Unsere Praxis wird streng nach dem Bestellsystem geführt. Dies gilt insbesondere für Termine mit einem längeren Zeitaufwand.
In der allgemein-pädiatrischen Sprechstunde betrifft dies vor allem Vorsorgeuntersuchungen und in der kinderpneumologischen Sprechstunde Termine mit Lungenfunktionsdiagnostik oder längeren Besprechungszeiten und Erstvorstellungen.
Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich Ihrem Kind vorbehalten wird, wodurch der Praxisablauf und die Gerätenutzung besser geplant werden können und lange Wartezeiten vermieden werden sollen.
Aus diesem Grund erhalten Sie grundsätzlich noch einmal eine Erinnerung am letzten Arbeitstag vor dem geplanten Termin.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit wir den eigentlich für Ihr Kind vorgesehenen Termin an ein anderes Kind vergeben können. Dies können Sie telefonisch oder per Email machen.
Sollten Sie den Termin nicht innerhalb dieser Frist absagen, ohne vorherige Absage nicht wahrnehmen oder sogar trotz vorheriger Zusage bei Terminerinnerung nicht wahrnehmen, kann Ihnen eine Vergütung auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden. Dies Vorgehen gilt dann, wenn Sie den Termin aus eigenem Verschulden nicht wahrgenommen bzw. schuldhaft versäumt haben, diesen rechtzeitig abzusagen.
Je nach geplantem Termin wird die Terminausfallgebühr zwischen EUR 40,00 und EUR 85,00 betragen und ist innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen. Eine Terminneuvergabe kann erst nach Zahlungseingang erfolgen.
Uns ist bewusst, dass akute Krankheiten über Nacht auftreten können und eine Terminabsage deshalb nicht immer bis 24 Stunden vorher erfolgen kann.
Sollten Sie den Termin aufgrund einer akuten Erkrankung Ihres Kindes nicht wahrnehmen können, so werden wir eigenen Patienten einen Termin in unserer Infektionssprechstunde anbieten und keine Terminausfallgebühr in Rechnung stellen.
Bei Patienten, die von anderen Praxen überwiesen werden, erbitten wir eine Bescheinigung durch den behandelnden Kinder-/Hausarzt zur Bestätigung der akuten Erkrankung.
Für den Fall einer akuten Erkrankung des begleitenden Elternteils bitten wir ebenfalls um Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Hausarztes.
Bei Vorlage einer Bescheinigung wird keine Terminausfallgebühr erhoben.
Auch wenn diese Maßnahme auf den ersten Blick irritierend erscheint, hilft sie nicht nur uns, sondern auch Ihnen verfügbare Termine optimal zu nutzen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
