Hiermit möchten wir Sie über die aktuelle STIKO-Empfehlung zur RSV-Prophylaxe für alle Säuglinge mit Geburtsdatum ab dem 01. April 2025 informieren.

RSV-Infektionen sind weltweit die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege bei Säuglingen und Kleinkindern und die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland, wobei Neugeborene und junge Säuglinge in ihren ersten sechs Lebensmonaten für schwere Krankheitsverläufe besonders gefährdet sind.

 

Zur Prophylaxe schwerer RSV-Erkrankungen steht mittlerweile ein hochwirksamer Impfstoff zur Verfügung: Nirsevimab (Handelsname Beyfortus). Hierbei handelt es sich um einen rekombinanten, neutralisierenden, humanen monoklonalen Antikörper gegen das Fusionsprotein des RS-Virus (RSV-F-Protein) mit langer Halbwertszeit im Organismus. Er verhindert für einige Monate sehr effektiv das Eindringen des RS-Virus in die Schleimhautzelle und die Ausbreitung über direkte Zell-zu-Zell-Übertragungen und wirkt damit kurz vor der RSV-Saison verabreicht über den gesamten Zeitraum der RSV-Saison ausreichend protektiv (Schutzrate ca. 80%).

Bis auf leicht vermehrte Lokalreaktionen wird Nirsevimab gut vertragen. Bedrohliche allergische Reaktionen (Anaphylaxien) oder nachhaltige medizinische Schäden wurden bisher nicht beobachtet. Es bestehen aktuell keine Sicherheitsbedenken.

 

Im Winter 2024/2025 gab es erstmalig die STIKO-Empfehlung für eine passive RSV-Prophylaxe mit dem Wirkstoff Nirsevimab (Beyfortus) als Einmalinjektion beim Kinderarzt für alle Säuglinge mit Geburtsdatum zwischen dem 01. April und 30. September in ihrer ersten RSV-Saison. Zudem sollten alle Kinder, die während der RSV-Saison geboren wurden (d.h. zwischen dem 01. Oktober und 31. März des Folgejahres), Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise vor Entlassung aus der Geburtseinrichtung erhalten.

Die Auswertung der Daten basierend auf den bundesweit an das RKI übermittelten RSV-Fälle aus dem Winter 2024/2025 konnte zeigen, dass sich nach Einführung der Prophylaxe die Zahl der RSV-Fälle bei Säuglingen mehr als halbiert hat. Auch die RSV-bedingten Hospitalisierungen sind um 55 % gesunken.

 

Die Prophylaxe bleibt auch in diesem Jahr wichtig, um die Jüngsten vor schweren Erkrankungen zu schützen. Hierfür besteht inzwischen ein gesetzlicher Anspruch. Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die RSV-Prophylaxe für anspruchsberechtigte Patienten in voller Höhe.

Wir werden versuchen, allen anspruchsberechtigten Säuglingen einen zeitgerechten Impftermin anzubieten. Hierfür werden wir Sie bei Vorstellungen in der Praxis gezielt ansprechen und eine Liste führen, um ausreichend Impfstoff zu bestellen und Termine freizuhalten.

 

Es besteht zudem die Möglichkeit, sich auf unsere Liste persönlich, telefonisch oder per Email (rsv-impfung_seitz@t-online.deeintragen zu lassen unter Angabe von Namen und Geburtsdatum Ihres Kindes sowie einer Telefonnummer, unter der Sie gut erreichbar sind. Dieser Service steht nur für eigene Patienten zur Verfügung. Fremdpatienten wenden sich bitte an ihren eigenen Kinderarzt.

 

Bitte beachten Sie, dass bei Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, keine Nirsevimab-Prophylaxe mehr erforderlich ist, ebenso nicht bei gesunden Neugeborenen, deren Mütter während der aktuellen Schwangerschaft eine RSV-Impfung (Abrysvo) erhalten haben.