Ihre Haus- & Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.10.2022 eine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen gilt!
Dies gilt für alle Patienten und deren Begleitpersonen ab dem Alter 6 Jahre!
Während der anhaltenden Corona-Pandemie bleiben die gewohnten Praxisöffnungszeiten unverändert bestehen.
Allerdings müssen wir den Praxisablauf und die Terminvergabe den Umständen anpassen. Somit können nicht mehr alle Termine auch zu allen Zeiten angeboten werden, sondern zum Teil nur noch in bestimmten Zeitfenstern. Dies dient dazu, den Patientenstrom zu leiten und die Sprechstunde in infektiös und nicht-infektiös zu trennen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir gegebenenfalls nicht mehr "Ihren Wunschtermin" anbieten können - aber nur so können wir eine risikominimierte Versorgung Ihres Kindes sicherstellen. "Risikominimiert" bezieht sich sowohl auf Sie und Ihr Kind als auch auf das Praxis-Personal.
Patienten ohne Termin werden ab sofort nicht mehr im Reißverschlussverfahren dazwischengeschoben und drangenommen. Da ein Warten in oder vor der Praxis nicht möglich ist, um eine Ansammlung größerer Menschenmengen zu vermeiden, werden Patienten, die ohne Termin kommen, ab sofort mit einem Termin für die entsprechende Sprechstunde wieder weggeschickt und müssen dann entsprechend noch einmal wiederkommen.
Zudem ist ab sofort nur noch 1 Begleitperson für angemeldete Patienten in der Praxis erlaubt - einzige Ausnahme: gesunde Geschwisterkinder im Maxicosi als Begleitkind. In diesem Zusammenhang können wir auch nicht dulden, dass weitere Begleitpersonen draußen oder im Wartezimmer warten - diese dürfen höchstens im eigenen PKW warten.
Gerade auch in diesen Zeiten der andauernden Corona-Pandemie ist es wichtig, bestimmte geplante Termine unbedingt einzuhalten.
Hierzu gehören ausdrücklich folgende Termine:
Wir als Praxis-Team versichern, dass wir alles tun, um Ihr Kind und Sie selbst - sowie auch uns selbst - vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, indem wir unsere Praxisabläufe entsprechend anpassen. Sollte es ein zunehmender Ansturm von infektiösen Patienten erfordern, werden wir unsererseits gegebenenfalls geplante Termine absagen oder verlegen müssen. Bis dahin finden alle Termine wie geplant statt.
Zu Beginn eines jeden neuen Quartals ist es erforderlich, für JEDEN Vorgang in der Praxis - d.h. sowohl für direkte Arztkontakte als auch für indirekte, also zum Beispiel die Erstellung für Folge-Rezepte von Dauermedikamenten, für Überweisungen oder Verordnungen für Logopädie, Ergotherapie, KG die elektronische Gesundheitskarte einzuspielen.
Um unnötige Ansammlungen von Menschenmengen zu vermeiden, möchten wir während der andauernden Corona-Pandemie um folgendes Vorgehen bitten:
1) Bestellungen für Dauermedikamente, Erst- od. Folgeverordnungen oder Überweisungen zunächst entweder telefonisch unter 0231-314466 oder per e-mail unter kinderarztpraxis-seitz@t-online.de ankündigen
2) Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) zu Praxiszeiten in die extra dafür vorgesehene Box an unserer Praxistür oder außerhalb der Praxiszeiten in den Briefkasten am Seiten-Eingang zum Haus Rahmer Str. 184 werfen
3) Abholung der bestellten Formulare am extra eingerichteten "Ausgabe-Fenster" nur zu folgenden Zeiten:
Bitte halten Sie beim Warten den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1,5 m ein!
Bestellungen, für die die eGk bis 11:30 Uhr abgegeben wird, können bereits am selben Tag ab 17:00 Uhr oder sonst am nächsten Tag abgeholt werden. Bestellungen, für die die eGk erst nachmittags eingeht, können erst am nächsten Tag ab 8:15 Uhr abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass für Folge-Verordnungen erst ein Bericht über die abgeschlossenen Therapieeinheiten vorliegen muss.
Bitte beachten Sie, dass bei Medikamenten lediglich Dauermedikamente (auch Vitamin D) oder Fiebermittel zur Abholung bestellt werden können. Für alle anderen Medikamente ist eine vorherige Rücksprache bzw. auch ärztliche Vorstellung erforderlich.
Asthma-Medikation
Eine gute und konsequente Therapie eines Asthma bronchiale auch mit inhalativen Corticosteroiden ist weiterhin die wichtigste Grundlage der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Asthma bronchiale.
Vereinzelt wurden Stimmen laut, die die Therapie mit inhalativen Corticosteroiden aufgrund einer immunsuppressiven Wirkung dieser Therapie infrage stellten.
Diesen Überlegungen möchten wir entschieden widersprechen. Eine gute und konsequente Behandlung mit fehlender Hyperreagibilität und Dyskrinie ist die beste Prävention einer Exazerbation durch virale Infektionen. Zusätzlich führt eine Reduktion oder Umstellung der Therapie oft zu Verschlechterungen der Einstellung und damit zu vermehrten Arztbesuchen und vermehrten potentiellen Covid-19-Kontakten.
Lesen Sie hierzu auch die Stellungnahme der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumolgie (GPP):
Asthma und COVID-19: Therapie unverändert fortführen
Allergen-Immuntherapie ("Allergiespritzen")
Eine Änderung bei der spezifischen Immuntherapie ist nicht erforderlich! Die einzelnen Dosen sollten gemäß den Empfehlungen nicht verabreicht werden, wenn die Patientin/der Patient Krankheitszeichen zeigt, besonders wenn eine akute fieberhafte Infektion der Atemwege vorliegt. Ist die Patientin/der Patient gesund, sollte und darf die Immuntherapie, egal ob subkutan oder sublingual, weiter fortgesetzt werden. Es kann erwogen werden, die Injektionsintervalle auszudehnen, um die Kontakte mit den Patienten zu reduzieren. Dies beinhaltet jedoch das Risiko, dass bei einer auftretenden Infektion mit der notwendigen Quarantäne das zulässige Injektionsintervall überschritten wird und eine zumindest teilweise notwendige Reduktion der Dosis wieder zu mehr Kontakten bei der Aufdosierung führt.
Eine Umstellung einer subkutanen auf eine sublinguale Behandlung ist nicht sinnvoll und notwendig da bei indikationsgemäßer Anwendung kein erhöhtes Risiko durch die SCIT gegeben ist und die Verunsicherung der Patienten und notwendige Kontakte zu einer ausführlichen Beratung über die Therapieänderung und zur Verabreichung der ersten Dosis unter ärztlicher Aufsicht nicht zielführend sind.
Verlauf von COVID 19 bei Kindern mit Asthma und Atemwegsallergien
Es gibt daher anhand der derzeit verfügbaren Datenlage keinen Grund, Kindern mit stabil eingestelltem Asthma oder deren Geschwisterkindern den Schulbesuch zu verwehren.
Tragen von Masken
Das Targen von Mund-Nasen-Masken ist für Kinder mit kontrolliertem und gut eingestelltem Asthma bronchiale über 6 Jahren keine Gefahr und keine zusätzliche Belastung. Es gibt keine Hinweise für eine CO2-Retention. Theoretisch sollte durch das Tragen von Mund-Nasen-Masken bei Pollenallergikern die Poolenexposition gesenkt werden.
Zur Maskenpflicht bei Kindern hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) eine informative Stellungnahme veröffentlicht