Seit dem 01.07.2023 besteht in unserer Praxis keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Es steht jedem Patienten frei, dennoch eine Maske zu tragen.

Im Falle einer akuten COVID-19-Erkrankung mit Vorstellung in der Praxis ist das Tragen einer FFP2-Maske ebenso wie die vorherige Information der Praxismitarbeiter über die Erkrankung Pflicht!