Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Praxis für Kinder- u. Jugendmedizin, Kinder-Pneumologie, Dr. med. M. Seitz, Dortmund

Die Augen sind das wichtigste Sinnesorgan des Menschen, denn 80 % aller Informationen nehmen wir über unsere Augen auf. Interessant ist, dass Neugeborene das Sehen genauso erlernen müssen wie Laufen und Sprechen. 

 

Durchschnittlich hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung. Dieser hohe Anteil ist nicht verwunderlich, denn es gibt hierbei keine äußerlich erkennbaren Krankheitszeichen. Die betroffenen Kinder bemerken die Sehstörung nicht, da sie es gewohnt sind, die Welt mit ihren eigenen Augen zu sehen und keine Vergleichsmöglichkeit haben.

Das Sehen besteht aus zwei Vorgängen, der Bildaufnahme durch die Augen und der Bildverarbeitung im Gehirn. Das Zusammenspiel von Augen und Gehirn müssen Neugeborene üben. Dabei sind die ersten Jahre für die Entwicklung eines gesunden beidäugigen Sehens die wichtigsten. Treten in dieser Zeit Sehstörungen auf, so verläuft dieser Lernprozess unwiederbringlich fehlerhaft. Augen und Gehirn werden nicht richtig trainiert und das Kind wird nie seine volle Sehkraft entwickeln. Man spricht dann von einer Sehschwäche bzw. einer Amblyopie. Eine solche Sehschwäche kann weder mit einer Brille noch mit anderen Sehhilfen ausgeglichen werden. Amblyopien sind gefährlich, da im schlimmsten Fall ein Auge dauerhaft erblindet. Dies kann heute jedoch mit relativ geringem Aufwand verhindert werden, wenn Fehlsichtigkeiten frühzeitig, d.h. vor dem 3. Geburtstag erkannt und behandelt werden. Die Behandlungserfolge sinken mit zunehmendem Alter des Kindes.

Je früher eine Sehstörung erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Behandlungserfolge. Die normalen Seh- und Visustests können erst durchgeführt werden, wenn Ihr Kind bereits spricht. Darüber hinaus sind diese Tests nicht dazu geeignet, Refraktionsfehler zuverlässig aufzudecken.

 

Die Frage, ob ein Kind eine Sehstörung hat, kann durch eine spezielle Augenvorsorge bereits ab dem Alter 6 Monate beantwortet werden.

Die Augenvorsorge mit dem Gerät PlusoptiX S09 "Vision Screener" ist völlig schmerzfrei und dauert etwa 30 Sekunden. Überprüft werden Kurz- und Weitsichtigkeit, Schielen, ungleiche Pupillendurchmesser und ob beide Augen ein gleich scharfes Bild auf der Netzhaut abbilden. Wetere Informationen zu dieser Augenvorsorge finden Sie unter:

http://www.plusoptix.de/de/service/6-elterninfo

Leider wird die Augenvorsorge bisher erst von einigen wenigen gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, diese sind die DAK und die Bosch BKK (jeweils einmal im Alter von 6 bis 12 Monaten sowie im Alter von 19-26 Monaten) und die Barmer/GEK (einmal im Alter von 6 bis 26 Monaten).

Seit dem 01.10.2015 bzw. 01.01.2016 übernehmen auch etliche BKKen die Augenvorsorge jeweils einmal im Alter von 4 bis 13 Monaten sowie im Alter von 19-49 Monaten. Voraussetzung hierfür ist die Einschreibung in das neue BKK-Kinderprogramm "Starke Kids". Eine Liste der teilnehmenden BKKen erhalten Sie über diesen Link: BKK Starke Kids - Liste der teilnehmenden Krankenkassen.

 

Neu: ab 01.01.2017 übernimmt neu auch die Bahn BKK die Augenvorsorge jeweils einmal im Alter von 4 bis 13 Monaten sowie im Alter von 19-26 Monaten.

Für alle anderen bieten wir die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in unserer Praxis an. Die Kosten hierfür betragen gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Ziffer A1259 (1,418-facher Satz) € 20,00.

Manche Kassen erstatten die Kosten hierfür nachträglich. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse. 

Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und der Behandlung entstehen.

 

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