Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Stefan Leps, Dr. Monika Leps, Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin,
Neonatologie, Kinder-Pneumologie, Allergologie, Naturheilverfahren, Reisemedizin, Gelbfieberimpfstelle

Liebe Patienteneltern,

Seit 2009 gilt eine neue Arzneimittelrichtlinie. Diese besagt, dass nicht mehr alle Medikamente, welche bisher für Kinder bis 12 Jahre verordnungsfähig waren, weiter verordnet werden können. Diese Medikamente dürfen wir Ihnen nicht mehr verordnen, sollten Sie sie dennoch unbedingt für Ihr Kind haben wollen, müssen SIe sie selber kaufen.

In den folgenden Links zur Homepage des Gemeinsamen Bundesauschusses        (G-BA) können Sie Einzelheiten dazu nachlesen.

Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Kinder und Jugendliche

Arzneimittelrichtlinien

Unabhängig hiervon möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir Ihnen Medikamente , welche Sie ohne vorherige Rücksprache mit uns selbst gekauft haben, grundsätzlich nicht nachrezeptieren können, auch wenn Ihnen der Apotheker oder die Apothekerin etwas anderes erzählt hat.

Medikamente, welche SIe prophylaktisch für eine Urlaubsreise mitnehmen wollen, müssen selbst gekauft werden. Ausnahme: bestimmte chronische Erkrankungen.

Die Umschreibung von Privatrezepten, welche in Notfallambulanzen Münchner Kinderkliniken (hier speziell: Kinderklinik III.Orden) ausgestellt wurden, ist unzulässig. Diese Rezepte müssen Sie zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.