Kinderärzte Neckarau - Dr. A. Suhr-Wallem & Dr. C. Schaut
Neues zur Maskenpflicht
Weiterhin Maskenpflicht in der Praxis
aufgrund der Infektionslage und mit Rücksicht auf unsere Säuglinge und Kleinkinder tragen Sie bitte in der Praxis eine FFP2-Maske! Das gilt für Begleitpersonen und auch für Kinder ab 12 Jahre. Für Kinder ab 6 Jahre genügt ein medizinischer Mund-Nasenschutz. Ihr Kind sollte mit nur einer Begleitperson in die Praxis kommen.