Praxis-Informationen zum Coronavirus
Um das Risiko der Ansteckung mit dem Virus in der Praxis zu reduzieren, haben wir folgende Maßnahmen für Sie eingeführt:
- Kinder sollen nur mit einem Elternteil in die Praxis kommen. Die übrigen Angehörigen müssen leider draußen bleiben.
- Personen > 60 Jahre oder Erwachsene mit schwerwiegender chronischer Erkrankung sollten möglichst nicht als Begleitperson in die Praxis kommen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
- Halten Sie 1-2 m Abstand an der Anmeldung!
- Bitte begeben Sie sich zügig in das zugewiesene Zimmer und schließen Sie die Türe. Achten Sie im Zimmer auf Ihre Kinder, die Schränke und Schubladen in den Sprechzimmern müssen geschlossen bleiben!
- Zurzeit haben wiraus hygienischen Gründen leider alle Spielzeuge und Bücher aus den Zimmern entfernt. Gerne dürfen Sie ein Buch oder Spielzeug mitbringen und bitte auch wieder mitnehmen!
- Bitte benutzen Sie nicht das Desinfektionsmittel in den Zimmern, für Patienten und Eltern halten wir Desinfektionsmittel im Flur, in den Wartezimmern und im WC bereit.
- Bitte verlassen Sie nach Erhalt der Rezepte zügig wieder die Praxis, neue Terminvereinbarungen können online, telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Aktuelle Lage zur Corona-Pandemie:
- Bei Kindern verläuft die Viruserkrankung meist relativ harmlos, ernste Verläufe gibt es fast nur bei älteren Menschen oder Patienten mit Grunderkrankungen wie Herz-Lungenerkrankungen, Immunsuppression,
Diabetiker, Raucher etc.).
- Die Inkubationszeit beträgt zurzeit nur wenige Tage. Der oft asymptomatische Patient ist aber bereits zuvor ansteckend – daher die rasche Ausbreitung.
- Masken vermindern immer noch erfolgreich das Ansteckungsrisiko. Bitte nehmen Sie deshalb Ihre Maske während des gesamten Aufenthalts in der Praxis nicht ab!
Krankmeldungen
- Nur Patienten, die erkrankt sind können von uns eine Krankmeldung erhalten. Deshalb können auch nur in diesen Fällen die Eltern von erkrankten Kindern die Bescheinigung erhalten.
Prophylaktische Krankschreibungen oder Krankschreibungen auf Verlangen des Arbeitgebers in Fällen, in denen keine Krankheitssymptome bestehen, sind unzulässig.