Kinder- und Jugendarztpraxis Neuenburg an Rhein - Dr. med. Cornelia Riel
Jugendarbeitsschutz-Untersuchung
Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Patienteneltern,
Du benötigst/ Ihre Tochter / Ihr Sohn benötigt vor dem Beginn eines
Beschäftigungsverhältnisses die ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das
Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung.
Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und
Dokumentationsaufwand trägt nach § 32, 33 und 34 das Jugendarbeitsschutzgesetz des
Landes Baden - Württemberg. Für die Familie der / des Jugendlichen sollen dabei keine
Kosten entstehen.
Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der kein Arzt und keine Ärztin verpflichtet ist,
verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das im Jahr 1976(!) festgelegte und
seitdem nicht mehr angepasste Honorar von 23,50 Euro, das uns das Land Baden
Württemberg dafür bezahlt. Daher sind wir nicht mehr bereit, die Untersuchung zu Lasten
des Landes Baden - Württemberg für diesen Preis durchzuführen. Unser Berufsverband der
Kinder - und Jugendärzte hat dies beschlossen.
Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die dazu bereit sind, die
Jugendarbeitsschutzuntersuchung weiter zu diesem Honorar zu Lasten des Landes Baden-
Württemberg und somit kostenfrei für die Familien der / des Jugendlichen durchzuführen.
Wenn Du / Sie eine solche Praxis aufsuchen möchten, ist dies natürlich möglich. Wir können
derzeit leider keine Praxis benennen.
Das Gesundheitsamt könnte diese Untersuchung auch durchführen. Bitte fragen Sie auch
dort nach.
Falls Du bzw. Sie, liebe Eltern, trotzdem die Durchführung der
Jugendarbeitsschutzuntersuchung in unserer Praxis wünschen, kommen folgende Kosten
auf Sie zu:
GOÄ Position 32 /3,43 -facher Steigerungssatz im Rahmen der individuellen
Honorarvereinbarung, wegen des Aufwandes, der mit der Untersuchung verbunden ist:
80,00 Euro
Dafür gilt die beigefügte gesonderte Honorarvereinbarung, die vor der Aufnahme der
Untersuchung zwischen uns abzuschließen ist.
Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen diese Kosten nicht erstattet werden.
Dr. Cornelia Riel